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Frage zur Abrechnung Vorabpauschale

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Gelegentlicher Autor
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Beiträge: 8
Registriert: 01.04.2020

Liebe Forum-Gemeinde,

 

ich habe eine Frage zur Vorabpauschale. Ich bespare mehrere ETFs, u.a. den MSCI Wordl (A1XB5U). Mein Sparer-Pauschbetrag ist auf 700 € eingestellt.

 

Nun habe ich die "Abrechnung" zur Vorabpauschale erhalten, die mich irritiert. Überall steht "0,00 €". Selbst unter "Mit Pauschbetrag verrechnet". Dies verwundert mich vor allem vor dem Hintergrund, dass die Abrechnung im letzten Jahr noch ganz anders aussah. Dort wurde auf S.1 eine bestimmte "Vorabpauschale pro Anteil" ausgewiesen und auf S.2 wurde meine angefallene Vorabpauschale vom Sparer-Pauschbetrag abgezogen. Dies hätte ich eigentlich auch in diesem Jahr erwartet.

 

Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Ist dies ein Fehler oder steckt eine sonstige Änderung hierhinter? Ich vermute fast Letzteres, da bei einem anderen ETF das gleiche Phänomen aufgetreten ist. Für eine kurze Erläuterung wäre ich dankbar.

 

Vielen Dank!

 

 

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Hallo @Philipp1900 ,

...wenn die Berechnung der jeweiligen Vorabpauschale des Fonds/ETF's am Ende zu folgendem Ergebnis führt, dann ist die Pauschale  Null.

Sollten die Fondsanteile zum Jahresende so viel wert sein wie am Anfang oder an Wert verlieren, so ist die Vorabpauschale gleich null. Der Wertzuwachs der Fondsanteile in einem Jahr beträgt 0 €. Er ist damit kleiner als der Basisertrag.

Zu der ganzen Berechnungszeremonie hier lang----->

https://www.avl-investmentfonds.de/wissen/finanzwissen/vorabpauschale-berechnen

 

LG+

onra

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Gelegentlicher Autor
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Beiträge: 8
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Vielen Dank, Onra. Ja, dies habe ich mir auch gedacht. Daher hatte ich extra den ETF erwähnt. Dieser ist im vergangenen Jahr ordentlich gestiegen. Die Voraussetzungen für eine "0er Runde" liegen daher nicht vor. Daher war ich so verwundert...Bei den übrigen ETFs ist dies im Übrigen ähnlich.

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@Philipp1900 

Für Fonds, die keine oder nur geringe Erträge ausschütten, wird seit 2019 ein fiktiver Betrag versteuert, die sogenannte Vorabpauschale. Die Höhe der Vorabpauschale ergibt sich aus dem Wert des Fonds­anteils zum Jahres­beginn, multipliziert mit 70 Prozent des Basiszinses. Ist die positive Wertentwicklung geringen als der errechnete Betrag, so ist diese Wertsteigerung die zu versteuernde Vorabpauschale. 

 

Wie hoch ist die Vorabpauschale für das Jahr 2021?
Aktuell gibt das Bundesfinanzministerium den Basiszins für das Jahr 2021 bekannt, der am 03.01.2022 als zugeflossen gelten würde und folglich zu versteuern wäre:

Der Basiszins für 2021 beträgt -0,45 Prozent. Fazit: Aufgrund des negativen Basiszins wird für das Jahr 2021 keine Vorabpauschale erhoben! (BMF-Schreiben vom 06.01.2021, IV C 1-S 1980-1/19/10038:0004).

 

Laut dem entsprechenden BMF-Schreiben vom 07.01.2022 liegt der Basiszins für die 2023 fällige Vorabpauschale bei -0,05% wodurch auch in 2023 keine Vorabpauschale erhoben wird.

 


Gelegentlicher Autor
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Beiträge: 8
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Vielen Dank! Das macht Sinn. D.h. vermutlich war der Basiszins für Vorabpauschalen im Jahr 2020 dann leicht positiv, richtig?

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Registriert: 31.10.2016

@Philipp1900 

 

Richtig, der lag bei 0,07 Prozent.

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