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Erster ETF-Kauf: Kostenausweis verstehen

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
Gelegentlicher Autor
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Registriert: 30.03.2020

Hallo zusammen,

 

ich bin ganz neu und habe gestern meinen ersten ETF-Einmalkauf getätigt. Es handelt sich dabei um einen "0 Euro ETF".

Ich würde gern den Kostenausweis besser verstehen und habe Fragen zu folgenden Angaben im Kostenausweis:

 

1. "Gesamtkosten bei einer angenommenen Haltedauer von drei Jahre"

Ist die Haltedauer von 3 Jahren einfach ein beispielhaft gewählter Wert, der ein realistisches Bild der Kosten vermitteln soll, theoretisch könnte dort aber auch 2, 4 oder 5 Jahre verwendet werden?

 

2. "Gesamtkosten: 3,45 EUR, 0,96%"

Wo kommt der angegebene Prozentwert her? Ist das die Total Expense Ratio multipliziert mit 3 (für die angenommene Haltedauer von drei Jahren)? Der Wert würde jedenfalls ungefähr stimmen. Oder gibt es bei einem "0 Euro ETF" sonst noch irgendeinen Kostenpunkt, der mir nicht bewusst ist?

 

3. "Einstiegskosten (einmalig): 0,00 EUR"

Die Angabe "Einstiegskosten = 0" ergibt für mich Sinn. Ich versteh das als Umschreibung dafür, dass der ETF gebührenfrei ist und beim Kauf nichts kostet. Richtig so?

 

4. "Ausstiegskosten (einmalig): 0,00 EUR"

Die Angabe "Ausstiegskosten = 0" verwirrt mich dagegen. "Ausstiegskosten" heißt für mich Kosten beim späteren Verkauf und dort fallen dann doch auch für einen "0 Euro ETF" sehr wohl Kosten an, nämlich entweder 3,95 Euro (wenn ich ein "Trader-Konto 3,95 Euro" hab und innerhalb von einem Jahr wieder verkaufe) oder 4,95 Euro + 0,25% (falls ich zu einem späteren Zeitpunkt verkaufe). Wo liegt da mein Denkfehler?

 

5. "Zusätzlich erhält die Bank Zuwendungen Dritter: 2,60 EUR"

Ist das ein Posten, der nur der Transparenz wegen erwähnt wird oder muss ich diesen Betrag *selber bezahlen*?

 

Für viele bestimmt total banal, was ich hier wissen, wäre für mich aber toll, wenn das jemand kurz beantworten könnte 😉

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
Autorität
Beiträge: 3721
Registriert: 21.07.2017

0-Euro-Aktion bedeutet, dass Du den Fonds ohne Ordergebühren kaufen kannst.

Im Kostenausweis hast Du deshalb keine "Einstiegskosten (einmalig)".

 

Beim Verkauf zahlst Du für die Order gemäß P&L-Verzeichnis.

Im Kostenausweis hast Du deshalb "Ausstiegskosten (einmalig)".

Nichts anderes hat @immermalanders versucht, Dir klar zu machen.

 

Der Formularaufbau ist identisch, die Zeilenbefüllung richtet sich danach, ob es sich um einen Kauf oder Verkauf handelt.

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