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Einlagen- und Depotsicherung

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
Enthusiast
Beiträge: 642
Registriert: 07.08.2014

Sollte die Hausbank pleite gehen, greift die deutsche Einlagensicherung
bei Sparguthaben bis zu 100.000 Euro.


Wertpapierdepots allerdings zählen dagegen zum Sondervermögen der
Bank und sollten eigentlich von einer Bankpleite nicht betroffen sein.
Doch das gilt nicht immer.


So kann es vorkommen, dass Aktien, die sich faktisch im Depot eines Privatanlegers befinden sollten, trotzdem von der Bank im Insolvenzfall nicht zurück gegeben werden können, da diese z.B. an Leerverkäufer verliehen wurden.

 

Anders als das Sparkonto ist ein Wertpapierdepot in solchen Fällen nur
bis zu einer Summe von 20.000 Euro gesetzlich abgesichert. Die entsprechende Regelung stammt aus dem Jahr 1998.
Eine deutsche Grossbank weist ihre Kunden bei der Depoteröffnung schriftlich auf diese Grenze von 20.000 Euro hin, und dass für einen "Entschädigungsfall“ die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH einstehen müsste. (Diese Bank macht wohl solche Geschäfte, denn mindestens 2 mal konnte ich auf Aktienrechte nicht zurückgreifen und musste auf ein HV Mittagessen verzichten.)
Bei Sparkassen und Volksbanken sei ein solcher Fall ausgeschlossen, wie deren Verbände der FAZ erklärten.


Wie sieht es bei unseren Direktbanken aus? Teilweise geben diese in ihren
Kontobedingungen an, dass die Aktien in den Depots der Kunden auch für
Leihgeschäfte genutzt werden könnten, andere Direktbanken hingegen schliessen diese Möglichkeit explizit aus.

 

Frage an unsere Forenbetreuer hier, wie ist dies bei Consorsbank

geregelt ?  Kann eure Pariser Mutter bei der Tochter leihen ?

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
Enthusiast
Beiträge: 505
Registriert: 30.09.2014

Hallo @DerBietigheimer  Dein Beitrag über die [...]Einlagen- und Depotsicherung[...] ist sehr interessant. Zu bemerken beibt aber, dass der Broker den Depotinhaber ausdrücklich um Erlaubnis fragen muss, ob dieser damit einverstanden ist, seine Aktien zu verleihen. Wenn ja, dann erhält er einen Teil der Leihgebühren die der Shorter an den Broker zahlt. Über die Risiken -die du auch erwähnt hast- muss der Broker aufklären. Tut er das ausführlich, dann ist es ein guter Broker.


Moderator
Beiträge: 736
Registriert: 27.06.2019

Hallo @DerBietigheimer,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne habe ich mich für Sie erkundigt.

Der Einlagensicherungsfonds schützt keine Wertpapiere, da diese in Ihrem Eigentum bleiben und lediglich von der Bank verwahrt werden. Im Insolvenzfall können Sie die Wertpapiere schriftlich bei der Bank herausverlangen oder Ihr Depot auf ein anderes Institut übertragen lassen, sofern der Bank keine Sicherungsrechte zustehen.

Während des Moratoriums können Sie auch jederzeit die Herausgabe Ihrer Papiere verlangen. Die Bank darf trotz des Zahlungs- und Veräußerungsverbotes diesem Begehren nachkommen, da ihr die Herausgabe fremder Sachen nicht verwehrt ist.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie zudem auch auf der folgenden Seite:
https://www.consorsbank.de/ev/Service-Beratung/Sicherheit#2

Viele Grüße

CB_Stephanie
Community-Moderatorin


Regelmäßiger Autor
Beiträge: 29
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Community Manager
 
Leider ist die eigentlliche Frage von
@DerBietigheimernicht erschöpfend beantwortet. 

Er schreibt: Wertpapierdepots allerdings zählen dagegen zum Sondervermögen der Bank und sollten eigentlich von einer Bankpleite nicht betroffen sein. Doch das gilt nicht immer.

So kann es vorkommen, dass Aktien, die sich faktisch im Depot eines Privatanlegers befinden sollten, trotzdem von der Bank im Insolvenzfall nicht zurückgegeben werden können, da diese z.B. an Leerverkäufer verliehen wurden.

 

@DerBietigheimerstellte dazu weiter die Frage ob Consors Wertpapierleihe bzw. -verleihe praktiziert.

 

Danke für eine klärende Ergänzung.

 

Iris

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
Autorität
Beiträge: 4598
Registriert: 06.02.2015

@iris1313 

Die Frage wurde hier von Consors beantwortet.

 

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