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ETF-Sparplan - Gebühren für eine Einmalzahlung

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
Aufsteiger
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Beiträge: 3
Registriert: 17.01.2021

Hallo

 

Ich bin leider über die Suchfunktion nicht wirklich fündig geworden.

Mich beschäftigen 2 Fragen.

 

1. Mich würde interessieren wie hoch bei einem ETF-Sparplan ( sowohl kostenfreie als auch kostenpflichtige ) die Gebühr für eine Einmalzahlung ist ?

 

2. Kann die Einmalzahlung vom Girokonto ( Drittanbieter ) eingezogen werden oder muss diese vorab auf das Verrechnungskonto überwiesen werden ?

 

Danke für Eure Antworten.

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
Autorität
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Hallo @Neuanleger ,

zu1):

Kostenfreie ETF-Sparpläne: Innerhalb des kostenfreien Sparplans kannst du zu den Terminen des 1. und 15. eines Monats eine Einmalzahlung zu den Bedingungen des Sparplans veranlassen; d.h., Sparplan 0 Gebühr ------> Einmalinvestment wie oben 0 Gebühr.

Außerhalb des kostenfreien Sparplans gelten für Einmalanlagen die Bedingungen für den ETF bzw. gemäß dem Preis-/Leistungsverzeichnis. Es entsteht eine zweite Depotposition mit gleicher WKN (ggfs. später auf Sparplan umlegen lassen, siehe unten....9,95€- 69€).

 

Kostenpflichtige ETF-Sparpläne: Innerhalb des Sparplans die 1,5% des Handelsvolumens.

Tätigst du eine Einmalanlage außerhalb des kostenpflichtigen Sparplans, dann gelten die Bedingungen für den ETF bzw. die Bedingungen gemäß dem Preis-/Leistungsverzeichnis   ( mind. 9,95€....max. 69€).

Es entsteht neben der Sparplanposition eine neue Position mit gleicher WKN; könnte man später von der Kundenbetreuung auf den Sparplan kostenfrei übetragen lassen.

 

Ich gehe einmal davon aus, dass man die Einmalanlage vom Verrechnungskonto tätigen muss.......

 

LG+

onra


Enthusiast
Beiträge: 799
Registriert: 06.06.2016

... die Einmalanlage innerhalb eines Sparplans kannst du von deinem externen Giro einziehen lassen. Zu beachten ist, dass die Gesamthöhe der Einzüge (also alle Sparpläne und Einmalzahlungen) auf 2000 Euro gedeckelt ist. Wenn du also mehr auf einmal anlegen möchtest, ist vorher das Verrechnungskonto zu befüllen und von dort die Einmalanlage zu beauftragen.

 

Ansonsten gilt es wie von @onra  beschrieben. Im Sparplan die jeweiligen Sparplankosten (also nix oder die 1,5%), oder die "normalen" Transaktionsgebühren.


Aufsteiger
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Beiträge: 3
Registriert: 17.01.2021

An der Stelle muss ich nochmal was nachfragen.

Ich habe jetzt einen ETF-Sparplan (kostenpflichtig) angelegt der am 01.02. startet und monatlich bespart wird.

Ich würde jetzt gerne eine Einmalzahlung von 10000 Euro tätigen.

Ist es richtig das wenn ich im Sparplan die 10000 Euro tätige, ich 1,5 % Gebühren zahlen muss ? ( also ca. 150 Euro )

Wenn ich außerhalb des Sparplanes für die gleiche WKN 10000 Euro kaufe fallen nur die 4,95€ Grundpreis + die 0,25 vom Ordervolumen ( also 29,95 € für 10000 Euro an ) ?

 

D.h. ich würde ja mindestens 120 Euro sparen wenn ich die Einmalzahlung außerhalb des Sparplans tätige ?

 

Mich verwirrt das alles etwas. Vielleicht könnt ihr mir nochmal helfen wie ich das ganze am besten umsetzen soll. Danke Euch.

 

 

 

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@Neuanleger :

Deine Überlegung zu den Kosten ist meiner Meinung nach richtig

=> 1:0 für den Einmalkauf ausserhalb des Sparplans.

 

Wenn Du für die 10 K einen vergleichbaren ETF aus der Kostenlos-Aktion kaufst, zahlst Du natürlich gar nichts. Bei dem Betrag wäre eine zusätzliche Position im Depot jederzeit vertretbar.

 

Allerdings solltest Du die Einmalinvestition auch in Relation zu Deiner üblichen monatlichen Sparplanrate und zu Deinem Anlagehorizont betrachten.

Wenn der größer ist als 10 Jahre, dürften die Erträge der Einmalanlage, die der Fonds von Anfang an abwirft, den Cost Average Effekt der Sparplanvariante ausgleichen.

 

Nur damit das Geld angelegt ist, musst Du ja nichts überstürzen.

 

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Beiträge: 799
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@Neuanleger   Genau. Die Grenze liegt so bei ca.  600 Euro?!?!, wo dann ein Einzelkauf günstiger wäre. Das "Sparplanprivileg" ist halt nur für "kleinere" Beträge (außer natürlich bei den Aktions-ETF).
Vermutlich investierst du nicht in einen Brot und Butter ETF auf den MSCI World?? Da gäbe es nämlich die Anlage für umsonst (also dann am 01.02.).

 

So bleibt dir nur die Alternative Einzelkauf und anschließend per telefonischem Auftrag mit dem Sparplan zusammenlegen lassen.

 

Und bei mir gilt der Vorsatz "all in". Zum Cost-Average-Effekt gibt es kontroverse Ansichten. Manche bestreiten dessen Vorhandensein :-).

https://www.morningstar.de/de/news/197737/einmalanlage-schl%C3%A4gt-cost-averaging-%E2%80%93-in-fast...

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Aufsteiger
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Ok Danke Euch für die Antworten.

Wenn das mit der Zusammenlegung im Nachhinein kein Problem bzw. kostenfrei ist, dann werde ich die 10K Investition außerhalb des Sparplans tätigen und diese danach wieder zusammenlegen lassen. Danke.

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