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Differenziertere Risikoklassen für Minderjährige

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Aufsteiger
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Registriert: 30.03.2016

Guten Tag,

ich habe vor einigen Wochen für meine Minderjährigen Sohn ein Depot angelegt und versuche nun etwas zu kaufen. Die Erhöhung der Risikoklasse, um Wikifolios zu kaufen, wurde abgelehnt und nun bin ich auf der Suche nach etwas das ich kaufen darf.

 

Die Absicht hinter der Einschränkung an sich finde ich auch in Ordnung und sinnvoll, aber was soll ich denn nun kaufen? Ich glaube, dass ich griechische Anleihen kaufen darf (sehr sicher!) aber ich darf zum Beispiel nicht Fonds wie A0M8HD oder 848665 (Morning Star Rating 4/5 Sterne) kaufen. Meiner Meinung nach sind viele Wikifolios und Fonds deutlich Risikoärmer als bestimmte Staatsanleihen. Jedenfalls bin ich jetzt kurz davor das Depot wieder zu kündigen und sein Geld bei mir mit laufen zu lassen, dann zahle ich halt Steuern, aber bevor ich Dax-ETFs oder griechische Anleihen kaufe, lege ich das Geld lieber gar nicht an.

 

Daher würde ich mir wünschen, dass die Einschränkung etwas differenzierter vorgenommen und nicht pauschal Risikoklasse 4+5 verboten wird. Was soll man denn für seine Kinder kaufen?

 

Danke und Viele Grüße,

JoliMaison

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Hallo JoliMaison, Ich finde es sehr ärgerlich, wenn in ein Junior Depot grundsolide Fonds wie der Op Food oder Frankfurter AF nicht gekauft werden dürfen!!! Hier muss Consors die Bedingungen meines Erachtens deutlich nachbessern!...Vielleicht ist ja der Nordea Stable Return eine Alternative. Ansonsten bleibt nur der Weg ein Junior Depot bei einer Fondsplattform einzurichten. Dort gibt es bereits Minisparpläne für Sprösslinge ab 10 Euro. Die Fonds sind idR. zu 100% rabattiert, wenn ein Fondsdiscounter zwischen geschaltet wird.
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Hallo JaliMaison,

 

vielen Dank für Ihren Beitrag.

 

Wir können Ihren Wunsch bezüglich einer Änderung der Risikoklasseneinstufung nachvollziehen. Jedoch ist es aufgrund der Vielzahl an Wertpapieren nicht möglich, eine individuelle Entscheidung auf Basis eines einzelnen Wertpapiers zu treffen.


Es besteht die Möglichkeit, bei Fondssparplänen die Risikoklasse 4 zu besparen. Ihre genannten Fonds zählen zu dieser Risikoklasse.

 

Auf eine ähnliche Frage antwortete unser Community Manager ausführlich in folgendem Beitrag. Vielleicht hilft Ihnen diese Antwort ebenfalls weiter.

 

Viele Grüße
Max
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Ich hänge mich an diesen Thread für eine Zusatzfrage an Consors und die Schwarmintelligenz an.

 

Ist es denn möglich einen Depotübertrag als Schenkung von (vermeintlichen oder tatsächlichen) Hochrisikopapieren an ein Depot eines Minderjährigen vorzunehmen? Und wenn es möglich ist, können diese aus dem Depot des Minderjährigen ggf. VERkauft werden?

 

Ich würde sagen, daß das Gesetz hier nichts dagegen haben kann, da die Kaufentscheidung nicht auf Kosten des Minderjährigen getroffen, also nicht mit dessen Geld gearbeitet wurde. Bevor ich es einfach versuche, würde ich aber gerne wissen, ob das auch technisch geht – oder ob diese Papiere dann als (wegen der Risikoklasse) unverkäuflich im Depot liegen würden.

 

Konkret habe ich hier ein paar russische Staatsanleihen herumliegen, die eine gute Rendite bringen, m.E. um einiges sicherer als etwa griechische Exemplare sind, aber mit Sicherheit eine Risikoklasse jenseits von Gut und Böse aufweisen. Geplant ist zwar, sie bis zum Laufzeitende zu halten, aber die börsentägliche Möglichkeit des Verkaufs sollte dennoch vorhanden sein.

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Sowohl Übertragen als auch Verkaufen sind möglich - habe das mit RWE-Dollaranleihen im Depot der Tochter bereits durchexerziert.

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Noch ein verspäteter Dank @Nonolet - hat auch bei mir geklappt. Also beim Verkaufsauftrag bis zur TAN-Eingabe keine Fehlermeldung; verkaufen will ich ja (noch) gar nicht.

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Einzelne Depotwerte auf ein Depot des Juniors innerhalb der Consorsbank zu übertragen funktioniert sehr gut, so schnell wie bei einem Verkauf und wird direkt nach Absenden des Online-Antrages im Empfängerdepot angezeigt. Benötigt werden die Steueridentifikationsnummern von den jeweiligen Depotinhabern.

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Bei aller Vorsicht, die die Consorsbank hier walten lässt, sind die bestehenden Regeln durchaus überdenkenswert. Wenn man bei Google nach "Risikoklasse Minderjährige Aktie" sucht, stößt man auf einige Einträge bezüglich dieses Themas, sowohl innerhalb der Community als auch auf externen Webseiten. Es scheint außerdem so zu sein, dass nur die Consorsbank den §1642 so auslegt. Davon abgesehen: das Geld, das ich für meine Kinder anlege ist MEINES! Es stammt nicht von den Kindern, sondern wird von mir für die Kinder abgezwackt. Von daher möchte ICH auch entscheiden welche Anlagen ich mit dem Geld tätige.

 

Und ganz ehrlich: ein weit gestreuter ETF ist doch wirklich risikoärmer als die Investition in eine Einzelaktie in Deutschland. Ich selbst bin gespannt, ob uns die Risikoklasse 4, die wir für die Depots der Kinder beantragt haben, ausreicht um das zu tun, was wir möchten. Sollte dies nicht der Fall sein, bleibt mir -nach einem weiteren Gespräch mit der Kundenberatung- wohl nur der Wechsel zu einer anderen Bank, was ich äußerst bedauerlich finde, weil ich im Großen und Ganzen zufrieden mit dem Angebot der Consorsbank bin.

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Umgang, Erfahrung, Consorsbank, Wertpapiergeschäft, Depot Kinder, Enkelkinder


Alle Eltern und Großeltern kann ich nur davor warnen, für ihre Kinder oder Enkelkinder bei der Consorsbank ein Konto anzulegen. Sie dürfen auf das Kindeskonto zwar Geld überweisen aber Wertpapiere Ihrer Wahl dürfen Sie von dem von Ihnen überwiesenen Geld dem Kind nicht kaufen und das trotz elterlicher Zustimmung und trotz erteilter Vollmacht fürs Geldkonto und auch für das Depot. Weder „Blue Chips“ noch „Nasdaq-Schwergewichte“ oder gar „Weltmarktführer aus dem MDAX“ dürfen Sie für ihr Kind bzw. Enkelkind anschaffen. Obwohl Sie ausschließlich und nur für diesen Zweck allein das Geldkonto bzw. Verrechnungskonto des Kindes speisen, schreibt Ihnen die Consorsbank vor, was Sie zu tun und zu lassen haben. Unter Warnhinweisen erlaubt man Ihnen gnädiglich, ein paar DAX-Werte zu kaufen. Das ist eine unglaubliche Bevormundung von Eltern bzw. Großeltern. Was sich da die Consorsbank anmaßt, ist einfach nicht zu fassen und dürfte in der Bankenwelt wohl einmalig sein. Laut meiner Anfrage bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist das allein und ausschließlich eine Entscheidung dieser Bank, die durch keine Vorgaben gedeckt ist.

Noch einmal: Sie überweisen Geld auf das Konto in meinem Fall des Enkelkindes allein mit dem Ziel, sagen wir um Aktien von „Amazon“ oder „Alphabet“ oder „Apple Inc.“ zu kaufen, dann sagt Ihnen die Bank „Flötepiepen! Wir schreiben Ihnen vor, was Sie Ihrem Enkelkind von dem von Ihnen überwiesenen Geld kaufen dürfen.“
Das ist meines Erachtens doch schon mehr als nur eine Unverschämtheit!
Also: Finger weg von der Consorsbank!


Vorher war ich mit den Konten und Depots meiner Enkelkinder Kunde bei der DABbank, die leider in der Consorsbank aufging. Seither gibt es nur noch erhebliche Verschlechterungen und Nachteile.


18.03.2018


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Beiträge: 1087
Registriert: 30.08.2016

@ManfJoh35

 

Wie widersinnig die Vorgehensweise ist kann man auch gut am Beispiel Unilever sehen. Die NV hätte ich für meine Enkelin kaufen können, die PLC nicht. Dummerweise fällt bei der NV Quellensteuer an, die mangels deutscher Steuer nicht angerechnet werden kann.

 

Meine achtjährige Enkelin ist mittlerweile Inhaberin zweier Depots. Das von der DAB zu Consors gewanderte läuft mit den vorhandenen Werten weiter und aus den Dividenden werden 2 Sparpläne auf DAX-Werte gespeist.

 

Die Einzahlungen gehen an eine Bank vor Ort (Sonderkonditionen, da der Papa dort arbeitet). Da kann ich entscheiden, was ich kaufe.

 

Mit 18 kann meine Enkelin dann entscheiden, welches Depot sie weiterführen will oder ob sie zu einer ganz anderen Bank wechselt. Wobei ich befürchte, dass sie mangels von Consors anerkannter Anlageerfahrung dort weiter stark bevormundet würde.

 

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