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Depot für Schwester

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Registriert: 10.01.2020

Hallo zusammen,  

zur Kommunion meiner kleinen Schwester möchte ich für Sie ein Depot eröffen. Heute habe ich diesbezüglich mit meiner Mutter gesprochen und Sie findet die Idee gut. Jedoch möchte meine Mutter nicht, dass der Vater Zugang zu dem Geld bekommt, falls meine Mutter sterben sollte, bevor meine Schwester 18 Jahre ist. Ist es irgendwie möglich, dass ich und mein Bruder Verfügungsberechtigt sind bis meine Schwester Volljährig ist? Oder dass wir es wenigsten verhindern können, dass ein Elternteil alleine das Geld für sich nehmen kann (Eventuell durch Sperrvermekre etc.).  

Viele Grüße

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Hallo@M_Ba,

....bin auch nur Laie auf dem Gebiet mit einem bischen Halbwissen.                                    Bei Minderjährigen geht die Depotgeschichte auf den Namen der minderjährigen Tochter, so wie ich vermute, nur mit dem Einverständnis beider Erziehungsberechtigter.

In einem Scheidungsfall könnte man ein Depot der Mutter in Erwägung ziehen, auf das dann im Sinne der minderjährigen Tochter Anlagen getätigt werden könnten. Der andere Elternteil hätte dann keinen Zugriff. Wermutstropfen wäre, dass der SpFB auf die Kapitaleinkünfte der Mutter angewendet werden würde. Außerdem ginge der steuerfreie Grundfreibetrag für das minderjährige Kind verloren....

Andererseits spielen vielleicht zukünftige Bafög-Geschichten eine gewisse Rolle......

Bei verheirateten Erziehungsberechtigten braucht man beide Elternteile zum Einverständnis, das Depot zu eröffnen.

Irgendein Sperrvermerk sollte ebenfalls möglich sein, wenn man das möchte.....

Vielleicht helfen die Links zur Entscheidungsfindung ein bischen weiter.......

https://www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/konto-und-depot-fuer-den-nachwuchs-kinderkonto-im-namen-der-...

 

https://finanzheldin.net/2018/01/06/geschenk-geburt-taufe-ein-kinderdepot/

 

Grüße

 

onra

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Hallo, @M_Ba ,

aus meinen relativ frischen Recherchen betreffend "Enkeldepot" sehe ich nur zwei Möglichkeiten:

 

a) Depoteröffnung auf den Namen des Schwesterleins und die Eltern zu einer Lösung mit Sperrvermerk zugunsten der Kleinen bewegen; das bieten nur wenige Anbieter an.

 

b) Zweitdepot auf Deinen Namen mit den von @onra  geschilderten steuerlich sauren Äpfeln; Depot-Vollmacht für Deinen Bruder wäre kein Problem.

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@M_Ba:

Nachtrag: Ich finde Dein Vorhaben einfach schön.

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