Hallo@M_Ba,
....bin auch nur Laie auf dem Gebiet mit einem bischen Halbwissen. Bei Minderjährigen geht die Depotgeschichte auf den Namen der minderjährigen Tochter, so wie ich vermute, nur mit dem Einverständnis beider Erziehungsberechtigter.
In einem Scheidungsfall könnte man ein Depot der Mutter in Erwägung ziehen, auf das dann im Sinne der minderjährigen Tochter Anlagen getätigt werden könnten. Der andere Elternteil hätte dann keinen Zugriff. Wermutstropfen wäre, dass der SpFB auf die Kapitaleinkünfte der Mutter angewendet werden würde. Außerdem ginge der steuerfreie Grundfreibetrag für das minderjährige Kind verloren....
Andererseits spielen vielleicht zukünftige Bafög-Geschichten eine gewisse Rolle......
Bei verheirateten Erziehungsberechtigten braucht man beide Elternteile zum Einverständnis, das Depot zu eröffnen.
Irgendein Sperrvermerk sollte ebenfalls möglich sein, wenn man das möchte.....
Vielleicht helfen die Links zur Entscheidungsfindung ein bischen weiter.......
https://www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/konto-und-depot-fuer-den-nachwuchs-kinderkonto-im-namen-der-...
https://finanzheldin.net/2018/01/06/geschenk-geburt-taufe-ein-kinderdepot/
Grüße
onra