Hallo miteinander,
ich habe am 10.1 Bezugsrechte(WKN A3C9E3) für Iberdrola (WKN A0M46B) als Dividende zugeteilt bekommen, welche ich nicht direkt ausüben möchte. Am 10.1 gab es ein Dokument über die Einbuchung, am 12.1 ein 2., dass eben die Dividendenabrechnung (Wert, Auswirkung Sparerpauschbetrag, Kapitalsteuer etc.) enthält.
Kontext: Ich habe "läppische" 35 BZR im Wert von 6 €.
Es stellen sich folgende Fragen:
1) Was passiert, wenn ich die Bezugsrechte nicht selbstständig verkaufe? Werden diese dann automatisch veräußert (es gibt wohl auch Fälle mit Verfall - wie auch immer das iO sein kann) und vor allem: entstehen Gebühren?
2) Falls Gebühren entstehen - üblicherwise 9,95€ und diese größer als der Wert der BZR 9,95€>6€ sind - was passiert dann? Zahle ich dann drauf?
-> Ist dann die logische Konsequenz, dass ich um 10 € Gebühren bei 0,17€/Aktie Aussschüttung 10€/0,17€= knapp 59 Stück Aktien besitzen muss, damit ich die Gebühren der Dividendenausschüttung als Bezugsrechte decken kann (ca. 600€ Iberdrola-Investment werden dann zur Deckung der Gebühren benötigt)?
Wenn bei den Banken somit von Kleinsparern ein Großteil der Dividenden hängen bleibt heißt für mich im Umkehrschluss, dass ich - und etliche Kleinsparer, welche nicht nur reine ETFs besparen -mir einen Depotplatz bei einem Anbieter suchen müsste, bei dem die Ordergebühren marginal sind bzw. Flatrates angeboten werden, oder? Würde einen Depotumzug gerne vermeiden...