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Besteuerung der ETF's und Fonds eine Katastrophe

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Registriert: 23.12.2016

Hallo!

Habe viele ETF's im Depot.

Es ist unsicher und schwer, der Doppelbesteuerung zu entkommen.

Es gibt ja laufende Auszahlungen und Thesaurierungen. Leider ist Thesaurierung bei den ETF's fast die Regel.

Bei Verkauf des Fonds wird grundsätzllich der gesamte Zuwachs des Fonds   besteuert.

Jährliche Auszahlungen werden von der fondsführenden Bank gleich besteuert und an das Finanzamt abgeführt.

Bei Mitteilung von Thesaurierung kommt das Problem:

Die Bank besteuert und führt ab, wenn die ISIN des ETF's mit DE....zeigt,  dass der Fondsemittent im Inland liegt. Ist das so?

Wenn der Emittent im Ausland liegt (z.B.  LU, IE usw), wird von der Bank nicht versteuert und abgeführt.

Hier muss man die Thesaurierungsmitteilungen aufbewahren und beim Verkauf des Fonds mit dem Finanzamt kämpfen. Jahrelang also aufbewahren. Dann eine unsichere Auseinandersetzung mit dem Finanzamt, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Dabei ist jeder Fonds, auch wenn er ausschüttet, theraurierend zugleich, weil ein Rest immer thesauriert wird.

Also allen Wust ausdrucken und aufbewahren!!!!

Unbefriedigend das ganze.

Das Finanzamt sollte grundsätzlich Fonds von allen Emittenden erst bei Verkauf besteuern. Das wäre eine klare Sache.

So wie es jetzt ist, entkommt der Fondsbesitzer kaum der Doppelbesteuerung.

Gruss

 

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
Enthusiast
Beiträge: 740
Registriert: 06.06.2016

Ich sehe im Beitrag jetzt wenige Fragen?!?! 

 

Eine DE-ISIN muss nicht zwangsläufig auch die Heimat in DE haben.

 

Ansonsten gilt: Augen auf bei der Wahl der Anlagen.

 

Und hier ein paar (aus meiner Sicht) hilfreiche Links:

 

https://www.finanzwesir.com/blog/steuer-thesaurierende-etf

 

https://www.finanzwesir.com/blog/etf-thesaurierend-ausschuettend

 

... und ab nächstem Jahr wird alles besser. Da sind beide Arten praktisch gleich gestellt.

 

https://www.finanzwesir.com/blog/besteuerung-fonds-etf-2018


Enthusiast
Beiträge: 876
Registriert: 22.11.2016

Da hast du leider einen kleinen Denkfehler. Sicherlich ist die Besteuerung nicht schön und der Aufwand für die Steuererklärung darf auch nicht ganz ausser Acht gelassen werden. Eine Doppelbesteuerung liegt aber nicht vor.

 

Ein kleines Beispiel

Du kaufst ein Anteil an einem ETF für 200,00 €.

Der ETF schüttet jährlich 4,00 € aus.

Du verkaufst den Fond nach 26 Jahren für 250,00 €.

 

Ob nun thesaurierend oder ausschüttend, pro Ausschüttung fallen 1,05 € Steuern ohne KiSt an.

 

4-1,05 = 2,95 € Gewinn nach Steuern pro Ausschüttung. Ist bei thesaurierend und ausschüttend gleich.

 

 

Ich unterstelle jetzt, dass man die Summe nach 26 Jahren (76,70 €) bei einem ausschüttenden ETF wieder für einen Anteilskurs von 200,00 € anlegt. Das wären 0,3335 Anteile, wenn man 10 € Ordergebühren von den 76,70 € abzieht.

 

Bei diesem Beispiel hätte man bei usschüttend und thesaurierend für die Ausschüttungen 27,30 € an Steuern gezahlt. Da die Menge an Anteilen beim thesaurierenden ETF immer noch ein Stück beträgt, hätte man einen Gewinn von 50 € versteuer müssen, was 13,13 € wären. Bei einem ausschüttenden hätte man nun 1,3335 Anteile. Das ergibt beim Verkauf zu 250 € je Anteil einen Wert von 333,38 €. Abzüglich der Kaufkurse ergibt sich ein Gewinn von 56,68 €. Darauf müsste man dann 14,88 € Steuern zahlen.

 

Sicherlich hinkt dieses Beispiel etwas, da man zuviel voraussetzt, was so vermutlich nie eintreten wird. Es zeigt aber, dass man durch die Umsetzung der Steuerzahlungen lediglich mehr Aufwand hat. Ungerecht gegenüber ausschüttenden Fonds oder Aktien ist es hingegen nicht. Es findet auch keine Doppelbesteuerung statt.

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
Routinierter Autor
Beiträge: 142
Registriert: 11.05.2014
Die meisten thesaurierenden und Swap-basierten ETF (also die meisten) machen doch eh eine steuerliche Nullmeldung, um den Aufwand der Steuererklärung gering zu halten.
Dann werden alle Gewinne (Gewinne aus Kurssteigerung und Gewinne aus Ausschüttungen) zusammen beim Verkauf besteuert.
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