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Berechnung des Kursgewinns beim Verkauf eines ETF (monatlicher Sparplan)

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  • Community Junior
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Registriert: 03.06.2018

Hallo zusammen,

 

ich werde in der kommenden Woche in einen ETF investieren, mit monatlichem Zukauf über einen Sparplan; Buy and Hold als Vermögensaufbau zur Altersvorsorge.

 

Dahingehend habe ich mich auch über die Investmentsteuerreform 2018 informiert. Leider behandeln die Artikel lediglich die Besteuerung von Dividenden eines ETF, nicht die Besteuerung der Kursgewinne, wenn man seine Fondanteile verkauft.

 

Ich frage mich wie bei einem ETF Sparplan, bei dem man monatlich zu einem anderen Kurs Anteile kauft, beim Verkauf der Anteile der Kursgewinn berechnet wird.

Hier ein ganz vereinfachtes Beispiel, mit nur drei Zukäufen:

 

Anteil 1 gekauft zum Kurs von 100€

Anteil 2 gekauft zum Kurs von 150€

Anteil 3 gekauft zum Kurs von 200€

 

Alle Anteile werden auf einmal, zum Kurs von 300€ verkauft.

 

Bei nur drei Käufen, ist es noch einfach den jeweiligen Kursgewinn der Anteile zu ermitteln (vorausgesetzt die Historie liegt vor):

 

Anteil 1 Kursgewinn: 200€

Anteil 2 Kursgewinn: 150€

Anteil 3 Kursgewinn: 100€

 

 

Wenn ich meinen ETF Sparplan über die nächsten 30 Jahre laufen lasse, sind das bei monatlichem Zukauf, 360 Einzelkäufe.

 

Wird bei jedem Zukauf gespeichert, zu welchen Kurs gekauft wurde, damit der Kursgewinn für die Besteuerung errechnet werden kann? Habe ich vielleicht einen Denkfehler?

 

Ich hoffe ich habe nicht zu kompliziert erklärt und dass meine Frage deutlich wurde.

 

Euch allen noch einen schönen Sonntag und liebe Grüße,

 

Sascha

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Ja. Die Anschaffungsdaten jedes einzelnen Zukaufs müssen gespeichert werden. Dies auch deshalb, weil bei Teilverkäufen steuerlich gilt, dass die zuerst gekauften Anteile als zuerst verkauft gelten.

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  • Community Junior
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Vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Werden die Daten über die Ankaufkurse die nächsten 30 Jahre in meinem Depot gespeichert? Ich habe da meine Zweifel. Auch im Hinblick darauf, wenn man mit seinem Depot mal zu einem  andere Broker wechselt. Ich habe Aktien in meinem jetzigen Consors Depot, die aus einem Depotwechsel stammen. In der Historie sind die Ankaufkurse bei diesen Positionen nicht mehr vorhanden. Unterlagen in Papierform habe ich leider auch nicht mehr. Wie kann ich bei einem Verkauf den Ankaufkurs belegen, damit die Steuer berechnet werden kann?

 

Für meinen ETF Sparplan für die nächsten 30 Jahre: empfehlt Ihr mir bei jedem Kauf die Unterlage auszudrucken und zu archivieren?

 

Vielen Dank im Voraus für Euer Feedback.

 

LG

 

Sascha

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Seit Einführung der Abgeltungssteuer sind die Banken verpflichtet, bei einem Depotwechsel die steuerlich relevanten Daten zu übermitteln. Dass sie bei Consors in der Historie nicht ersichtlich sind heißt nicht, dass Consors sie nicht hat.

 

Ich habe bei einem Depotwechsel vor einigen Jahren die Erfahrung gemacht, dass die Anschaffungskosten laut Depotübersicht nicht bekannt sein sollten. Bei Verkäufen wurden sie aber immer korrekt in der Abrechnung angegeben.

 

Aber wer weiß, was sich in den nächsten 30 Jahren tut. Ich drucke die Unterlagen nicht aus, aber ich speichere sie auf meinem Rechner und ich mache täglich ein Backup meiner Daten abwechslend auf 2 externe Festplatten.

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