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Übertrag von WP in Minderjährigendepot

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
Enthusiast
Beiträge: 273
Registriert: 17.11.2015

Liest hier zufällig jemand mit, der schon einmal einzelne Depotpositionen in ein MDJ Depot übertragen hat (auch hier bei CB).

Insbesondere interessiert mich hierbei ob/inwiefern hierbei ein steuerlich relevanter Vorgang (insb. bezogen auf Abgeltungssteuer etc) stattfindet.

 

Schenkungssteuer ist dabei für nicht relevant.

 

Also angenommen ich möchte eine Position von 2000€ eines WP mit einem hypothetischen GuV von 500€ in ein MDJ Depot übertragen.

- Hat der MDJ dann die Position mit den selben Eckdaten im Depot (1500€ Einstand, 500€ Gewinn) oder eine Position mit 2000€ Einstand und 0€ GuV?

- Können ausser ggf. Änderung Namensregister bei Namensaktien hier noch weitere Gebühren/Kosten/... anfallen?

 

 

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
Gelegentlicher Autor
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Beiträge: 8
Registriert: 04.09.2016

Es fällt bei dieser Konstellation (ich vermute: eigenes Kind) keine Abgeltungssteuer an, die Einstandsdaten werden übertragen (und sind nach meiner Erfahrung innerhalb weniger Sekunden im Kinderdepot sichtbar). Habe ich wg. der hier schon vielfach diskutierten Kinderdepot-Politik von CD bereits durchexerziert. Basis ist EStG 43, Absatz 1, Sätze 4-6, v.a. Satz 5:

"4Für Zwecke des Kapitalertragsteuerabzugs gilt die Übertragung eines von einer auszahlenden Stelle verwahrten oder verwalteten Wirtschaftsguts im Sinne des § 20 Absatz 2 auf einen anderen Gläubiger als Veräußerung des Wirtschaftsguts. 5Satz 4 gilt nicht, wenn der Steuerpflichtige der auszahlenden Stelle unter Benennung der in Satz 6 Nummer 4 bis 6 bezeichneten Daten mitteilt, dass es sich um eine unentgeltliche Übertragung handelt. 6Die auszahlende Stelle hat in den Fällen des Satzes 5 folgende Daten dem für sie zuständigen Betriebsstättenfinanzamt bis zum 31. Mai des jeweiligen Folgejahres nach Maßgabe des § 93c der Abgabenordnung mitzuteilen:
1.
Bezeichnung der auszahlenden Stelle,
2.
das zuständige Betriebsstättenfinanzamt,
3.
das übertragene Wirtschaftsgut, den Übertragungszeitpunkt, den Wert zum Übertragungszeitpunkt und die Anschaffungskosten des Wirtschaftsguts,
4.
Name, Geburtsdatum, Anschrift und Identifikationsnummer des Übertragenden,
5.
Name, Geburtsdatum, Anschrift und Identifikationsnummer des Empfängers sowie die Bezeichnung des Kreditinstituts, der Nummer des Depots, des Kontos oder des Schuldbuchkontos,
6.
soweit bekannt, das persönliche Verhältnis (Verwandtschaftsverhältnis, Ehe, Lebenspartnerschaft) zwischen Übertragendem und Empfänger."


Enthusiast
Beiträge: 273
Registriert: 17.11.2015
Danke Dir für diese perfekte Antwort!
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