"Was für eine 10-Jahresfrist?" Das Steuerrecht kennt eine Spekulationsfrist. Für private Veräußerungsgeschäfte beträgt diese zehn Jahre. Für Aktien galt meines Wissens nach bei Kaufdatum vor dem 01.01.2009 allerdings eine Spekulationsfrist von einem Jahr, nicht zehn? Alle Aktien, die nach dem 31.12.2008 gekauft wurden, werden einheitlich mit der Quellensteuer belastet.