Es wäre nett gewesen, wenn Du mitgeteilt hättest, in welchem Zusammenhang Dir der Begriff begegnet ist.
Nach ein bisschen googlen nehme ich an, es geht um die fiktiven Fondsverkäufe zum Ende des Jahres 2017. Dabei wurde ein Veräußerungsgewinn/-verlust festgestellt. Diese Steuerbemessungsgrundlage kommt aber erst beim tatsächlichen Verkauf der Fonds zur Anwendung zusammen mit dem Gewinn/Verlust ab 2018.
Ich hoffe, das ist halbwegs verständlich. Wenn nicht, dann frag' noch mal nach.