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Wie lange werden die Dateien im Online-Archiv gespeichert?

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
Regelmäßiger Autor
Beiträge: 38
Registriert: 15.03.2015

Hallo zusammen,

 

wer kann mir sagen, wie lange Belege (vorallem Kaufabrechnungen/Verkaufabrechnungen (Wertpapierorders) oder Dividendenabrechnungen) im Online-Postfach abrufbar sind?

 

Ich habe zwar einige ähnliche Themen gefunden, in denen gesagt wird, das Belege solange abgerufen werden können, wie die Kontoverbindung besteht (also "unendlich" lange). Ich würde hier aber gerne noch einmal eine sichere Auskunft erhalten.

 

Gruß fortak

9 Antworten 9

Routinierter Autor
Beiträge: 85
Registriert: 08.12.2014
in meinem Online-Archiv finde ich die älteste Eintragung vom 8.6.2001 - ein Verkaufsabrechnung und als pdf Datei gut lesbar. Bin jedoch schon seit den 90er Jahren bei Consors.

Regelmäßiger Autor
Beiträge: 38
Registriert: 15.03.2015

Danke für die Antwort.

 

Ich gehe dann davon aus, solange man Kunde bei der Consorsbank ist, sind die Belege abrufbar.

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
Regelmäßiger Autor
Beiträge: 80
Registriert: 28.01.2015

Würde mich auch interessieren. Wäre super, wenn ein Moderator uns die Frage eindeutig aufzeigen könnte.

Vielen Dank im Voraus

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
Aufsteiger
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Beiträge: 1
Registriert: 11.10.2015

Da Community-Beiträge nicht verbindlich sind, wäre es schon schön, wenn einmal ein offizieller Consors-Mitarbeiter diese Frage beantworten könnte. Ist das zu viel verlangt?

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
Enthusiast
Beiträge: 224
Registriert: 02.11.2014

Die Frage ist für mich auch insofern relevant, da man für ausländische thesaurierende Fonds ja jedes Jahr Abgeltungssteuer bezahlen muss,  diese bei Verkauf aber dennoch aus staatlicher Sicht nochmal voll abgezogen werden muss, und man sich den bereits gezahlten Teil über die Steuererklärung wiederholen muss. Das geht natürlich nicht ohne Nachweise.

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
Regelmäßiger Autor
Beiträge: 71
Registriert: 12.02.2015

Kurz OT:

@JoeEnochs Wieso musst Abgeltungssteuer zahlen? Muss die nicht erst bei Verkauf entrichtet werden?

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
Enthusiast
Beiträge: 224
Registriert: 02.11.2014

Wenn ein Fond Gewinne erzielt in Form von Zinsen und Dividenden und diese wieder anlegt, dann müssen die vom Fondsinhaber jährlich versteuert werden. Sonst könnte man ja eine Steuerschuld für sich arbeiten lassen und weitere Gewinne erzielen. Ein deutscher Fond macht das automatisch über die Abgeltungssteuer, ein ausländischer nicht  (Stichwort ausländische thesaurierende Fonds). Dann ist man verpflichtet, das selbst in der Steuererklärung anzugeben. Die Consorsbank stellt dafür die nötigen Unterlagen bereit. Jedoch wird seitens einer deutschen Depotbank trotzdem bei Verkauf eines ausländischen Fonds nochmal die volle Differenz zum Kaufkurs versteuert, weil der Staat auf die Ehrlichkeit des Steuerbürgers nicht vertrauen will. Über die Einkommenssteuererklärung kann man sich dann die bereits gezahlten Steuern zurückholen. Das muss man dann natürlich nachweisen, und je nach Kaufdatum geht es dann um einen Nachweis weit in der Vergangenheit. Praktische Erfahrung für diesen zweiten Schritt habe ich noch nicht, weil ich noch keinen dieser Fonds verkauft habe. Diese Regelung ist natürlich extrem anlegerunfreundlich, weil es den Bürger dazu zwingt, Unterlagen im Prinzip unbegrenzt lange aufzubewahren bis zum Verkauf. Natürlich könnte man auch die jährliche Angabe bei der Steuererklärung unterschlagen in dem Wissen, dass bei Verkauf sowieso die volle Steuer fällig wird. Wenn das jedoch mal rauskommt, muss man mindestens Strafzinsen zahlen, wenn man nicht der Steuerhinterziehung angeklagt wird.  Deshalb gebe ich das immer brav an. Ich beabsichtige aber nicht, bei Verkauf dem Staat Steuern zu schenken.

Insofern ist es im Grunde empfehlenswert, als deutscher Anleger ausländische Fonds auch in einem ausländischen Depot zu lagern. Da muss man zwar auch selber die Steuern deklarieren, wenn man ehrlich bleiben will, aber man wird nicht gezwungen, sich zwangsweise zuviel gezahlte Setuern kompliziert über die Steuererklärung zurückzuholen. Vielleicht kann hier ja mal jemand posten, der schon praktische Erfahrung beim Verkauf hat.


Autorität
Beiträge: 4642
Registriert: 06.02.2015

Hallo zusammen,

 

wie lange die Dokumente im OnlineArchiv gespeichert werden ist in den AGB unter dem Punkt "XIII. Bedingungen für die Nutzung des OnlineArchivs" geregelt. Bei den Bedingungen zur Nutzung des OnlineArchives gibt es zum 05.12.2015 ein paar Änderungen.

 

Viele Grüße

immermalanders

 

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
Moderator
Beiträge: 174
Registriert: 14.01.2014

Hallo liebe Community-Mitglieder,


in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die relevanten Informationen rund um die Belege im OnlineArchiv aufgeführt.


@immermalanders: Vielen Dank für diesen Hinweis.


Als eine Bank sind wir verpflichtet, vertragsrelevante Dokumente gemäß den kaufmännischen Aufbewahrungsfristen zu verwahren. Eine Verpflichtung, diese Dokumente darüber hinaus aufzubewahren besteht nicht. Aus Kulanz stellen wir die Dokumente im OnlineArchiv jedoch für einen längeren Zeitraum zur Verfügung.


Das OnlineArchiv gibt es seit 2001. Aus diesem Grund können Sie in der Historie bis zu diesem Datum zurückschauen. Aktuell ist nicht geplant, eine Bereinigung der alten Daten vorzunehmen. Für die Zukunft können wir dies jedoch nicht versprechen.


Sofern Sie im OnlineArchiv wichtige Belege haben, die älter als 10 Jahre sind, dann ist empfehlenswert, sich diese entweder lokal abzuspeichern oder auszudrucken und papierhaft abzulegen.


Viele Grüße
Bülent
Community Moderator

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