Hallo @SHK,
...du schreibst, dass du bei beiden Depots positive Erträge im Aktientopf stehen hast. Also bekommst du hier die jeweilige Steuerbescheinigung für 2023 für deine Steuererklärung 2023 im nächsten Jahr. Die Wertlosausbuchung wird in der Steuerbescheinigung wohl nicht auftauchen, da diese nicht in den Verlusttopf Aktien der jeweiligen Depotbank gestellt wurde. Also ggfs. alle Kauf- und Buchungsbelege sammeln, damit man eine Nachweisdokumentation am Start hat, wenn das Finanzamt nachfragen möchte.....;).
In der Anlage KAP kannst du dann deine Aktienverluste deiner Wertlosausbuchungen aus 2023 mit den Erträgen aus 2023
entsprechend verrechnen, so dass dir hierfür eine Steuererstattung winken sollte. Deckel wäre hier wohl 20.000 Euronen p.a.
mal etwas copy&paste dazu ".......----------------------->....."
Verluste aus wertlosen Kapitalanlagen ab 2020
Gemäß § 20 Absatz 6 Satz 6 EStG können Verluste
- aus dem (entschädigungslosen) Verfall oder Knock-Out von Optionsscheinen und Zertifikaten,
- aus der Veräußerung, Übertragung und Ausbuchung wertloser Aktien und anderer Wertpapiere,
- aus dem Ausfall oder Teilverzicht bei Anleihen und
- aus der Uneinbringlichkeit von Forderungen
steuerlich mit allen anderen Kapitalerträgen verrechnet werden – jedoch begrenzt auf insgesamt
20.000 Euro jährlich. Ist ein Verlustausgleich im Kalenderjahr nicht möglich, werden die Verluste
vorgetragen und können in Folgejahren ausgeglichen werden – wiederum nur bis zu 20.000 Euro
jährlich. Die beschränkte Verlustverrechnung gilt für Verluste aus wertlosen Kapitalanlagen, die
ab 2020 realisiert werden. Als Veräußerung wertloser Wertpapiere gilt nach Auffassung der
Finanzverwaltung auch ein Verkauf ohne Gutschrift, z. B. weil die Transaktionskosten den
Verkaufserlös auf Null reduziere......."
Und wenn du noch etwas mehr dazu lesen möchtest, dann hier lang --------->
https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/aktienverluste-neue-falle-bei-ausgebuchten-oder-wertl...
LG+
onra