Hallo zusammen,
ich habe ein Depot (läuft nur auf mich) hier bei Consors. Die Kinder sind ebenfalls zugeordnet, ich sehe also immer alle Depots (meine und die der Kinder) auf einen Blick. Sollte idealerweise auch so bleiben.
Jetzt will/muss ich der Ex-Frau ebenfalls eine Vollmacht auf die Kinderkonten/-Depots geben, schon alleine der Nachvollziehbarkeit wegen.
Bei der Erstellung der Vollmachten für die Kinderkonten aus dem Formularbereich stellen sich mir jetzt folgende Fragen:
a) muss ich bei Vollmachtgeber mich als 1. Konto-/Depotinhaber und meine Ex-Frau als 2. Konto-/Depotinhaber (bzw. 2. gesetzlichen Vertreter) UND dann die Ex-Frau noch einmal als Bevollmächtige eintragen? Oder in diesem Fall nur mich?
b) ist sichergestellt, dass die Konten so sichtbar bei mir bleiben
c) ist sichergestellt, dass die Ex-Frau keinen Einblick auf meine Depots/Konten erhält?
Besten Dank
Martin
Der Bevollmächtigte hat nur Zugriff auf das ihm zugeordnete Konto. Weitere Konten, für die du Vollmacht hast, sieht er nicht.
Was ich an Deiner Vollmachterteilung an Deine Ex-Frau nicht verstehe:
Die Eröffnung eines Kinderdepots ist meines Wissens nur durch BEIDE gesetzlichen Vertreter möglich, wodurch BEIDE Elternteile Zugangsdaten erhalten und BEIDE bevollmächtigt sind.
Es liegt aber keineswegs in meiner Absicht, Dir irgendwelche Familieninterna zu entlocken.
Lassen wir Dein eigenes Depot mal aussen vor, weil es ja je nach Güterstandsregelung eventuell beim Zugewinnausgleich schon verhackstückt wurde.
Was die Kinder und ihre Depots betrifft, gilt, unterstellt eine normale Scheidung nach BGB:
Gemeinsame elterliche Sorge, die, sofern nichts anderes bestimmt ist, auch die Vermögenssorge für die Kinder umfasst. Gesetzliche Vertreter eurer Kinder seid Ihr weiterhin.
Das weisst Du natürlich alles.
Deine Ex-Frau steht nach BGB "eigentlich" schon als "2. gesetzlicher Vertreter bei Minderjährigen" in den Stammdaten der Kinderdepots drin, bzw. hätte ab Eröffnung der Kinderdepots drin stehen müssen.
Somit geht es um eine schlichte Nachmeldung der gesetzlichen Vertretereigenschaft Deiner Ex-Frau.
Die Logik des Vollmachtsformulars gerät dabei an ihre Grenzen, weil Du Deine Ex-Frau nicht für etwas bevollmächtigen kannst, wofür sie nach BGB bereits bevollmächtigt ist.
Ich würde das Formular trotzdem verwenden, beide gesetzlichen Vertreter oben eintragen und bei "Bevollmächtigter" eine kurze handschriftliche Erläuterung (... bisher noch nicht als gesetzliche Vertreterin hinterlegt) dazu schreiben.
Alternativ kannst Du natürlich vorab die Kundenbetreuung kontaktieren statt langes Hin- und Her-Geschreibe zu riskieren.
Hallo @MartinZ1679,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wie Ihnen @stocksour bereits richtig mitgeteilt hat, ist die Eröffnung eines Minderjährigenkontos nur mit der Zustimmung beider Elternteile möglich. Beide gesetzliche Vertreter müssen den Kontoeröffnungsantrag unterschreiben und erhalten auch jeweils eigene Zugangsdaten.
Die Kontoeröffnung für ein Kind mit nur einem gesetzlichen Vertreter ist nur über einen Sorgerechtsnachweis möglich.
Die Hinterlegung einer Vollmacht für die gesetzlichen Vertreter ist somit für ein Minderjährigenkonto nicht vorgesehen.
Sie schrieben allerdings, dass Sie das Depot mit in die Ehe gebracht haben. Das lässt darauf schließen, dass Sie das Depot als Einzelkonto eröffnet haben. Sie wären dann der Kontoinhaber.
Für eine abschließende Klärung wenden Sie sich bitte an die Kollegen der telefonischen Kundenbetreuung, da wir Moderatoren keine Einsicht in Ihre persönlichen Daten hat. Die Kollegen erreichen Sie montags bis sonntags von 07:00 Uhr – 22:30 Uhr unter 0911-369-3000. Vielen Dank.
Liebe Grüße
CB_Susan
Community-Moderatorin