Hallo
@seppo_muc,
ich vermute, es handelt sich um eine Verschmelzung, bei der das Fondsdomizil gewechselt wurde. Dies wird steuerlich als Verkauf/Neukauf gewertet.
Normalerweise hättest du vor der Verschmelzung eine Nachricht im Onlinearchiv bekommen sollen, wo sinngemäß drin steht
"Gemäß §23 Abs. 4 InvStG können grenzüberschreitende Verschmelzungen, wie diese, für Anleger, die in der Bundesrepublik Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht steuerneutral gestaltet werden. Dementsprechend wird die Verschmelzung steuerlich so gewertet, wie wenn die Anteile des untergehenden Teilfonds zum Übertragungsstichtag veräußert und die infolge der Verschmelzung erhaltenen Anteile des aufnehmenden Teilfonds neu erworben wurden."