abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Verlustbescheinigung angefordert?

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Aufsteiger
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Junior
  • Community Beobachter
  • Community Junior
Beiträge: 2
Registriert: 09.01.2017

Hallo,

 

ich weiß nicht mehr, ob ich eine Verlustbescheinigung für 2017 beantragt habe. Wenn mein Verlustverrechungstopf auf 0 steht, kann ich davon ausgehen, dass ich das gemacht habe? Wann bekomme ich die Verlustbescheinigung dann?

 

LG

BASE

0 Likes
1 Antwort 1

Moderator
Beiträge: 102
Registriert: 17.08.2017

Hallo @BASE,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Verlustverrechnung.

Grundsätzlich ist es so, dass Anträge zur Verlustbescheinigung der Aktien und/oder allgemeinen Verlustverrechnungstöpfe bis zum 15. Dezember des jeweiligen Jahres bei der Consorsbank vorliegen bzw. online erfasst sein müssen. Gemäß § 43a Absatz 3 Satz 5 ist dieser Antrag unwiderruflich.

Falls Sie sich nicht erinnern können ob für Sie eine Verlustbescheinigung vorliegt oder ein Freistellungsauftrag hinterlegt ist, melden Sie sich am besten telefonisch bei Ihrem Betreuungsteam.

Die Kollegen dort finden dies gerne für Sie heraus und können Ihnen auch individuell beantworten, wie es mit Ihrem Verlustverrechnungstopf aussieht.

Viele Grüße,

CB_Carolin
Community-Moderatorin

0 Likes
Antworten