Hallo @BASE,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Verlustverrechnung.
Grundsätzlich ist es so, dass Anträge zur Verlustbescheinigung der Aktien und/oder allgemeinen Verlustverrechnungstöpfe bis zum 15. Dezember des jeweiligen Jahres bei der Consorsbank vorliegen bzw. online erfasst sein müssen. Gemäß § 43a Absatz 3 Satz 5 ist dieser Antrag unwiderruflich.
Falls Sie sich nicht erinnern können ob für Sie eine Verlustbescheinigung vorliegt oder ein Freistellungsauftrag hinterlegt ist, melden Sie sich am besten telefonisch bei Ihrem Betreuungsteam.
Die Kollegen dort finden dies gerne für Sie heraus und können Ihnen auch individuell beantworten, wie es mit Ihrem Verlustverrechnungstopf aussieht.
Viele Grüße,
CB_Carolin
Community-Moderatorin