Hallo @oldie2000 ,
... Wertlosausbuchungsverluste sollten nachrichtlich in der Jahressteuerbescheinigun für 2023 bescheinigt werden und sind bei der Steuerveranlagung mit Anlage KAP zu verrechnen. Die Dokumentation der entsprechenden Kauf- und Verkaufs-/Wertlosausbuchungsbelege sollten aber dem Finanzamt normalerweise wohl auch reichen....
Habe dir hier copy&paste-mäßig mal etwas detaillierten Lesestoff dazu verlinkt ------->
aus einem noch nicht so altem Thread hier -------->
https://wissen.consorsbank.de/t5/Sparen-Anlegen/Ausbuchen-Steuer/m-p/130479
und hier ----->
https://www.biallo.de/recht-steuern/news/wie-anleger-verluste-steuerlich-geltend-machen-koennen/
Viel Glück+
onra