ich habe einen neuen TAN Generator bekommen, nachdem bei dem alten die Batterie leer war. Ich habe den Empfang ordnungsgemaess bestaetigt. Leider kann ich den TAN Generator nicht benutzen, da er "tot" zu sein scheint. Ich kann ihn noch nicht einmal einschalten. Kann mir jemand weiterhelfen?
Danke!
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Toller Tip. Aber die Batterie ist o.k. und der Hinweis auf die kostenlose App hat ungefähr den gleichen Wert als wenn ich Ihnen sage: falls Ihr 1000€ teurer Backofen nicht funktioniert nutzen Sie doch einfach einen billigen Campingkocher.
Wurden denn schon neue Batterien in das Gerät eingelegt? Wenn nicht, bitte trotzdem durchführen, auch wenn die Betterien noch "Ok" sind. Wir wurde denn festgestellt, dass die Batterieb noch Ok sind? Ich musste inzwischen auch die Batterien wechseln. Vor dem Wechsel ließ sich das Gerät nicht mehr zuverlässig nutzen.
Gott sei Dank muss ich das auch nicht. Noch haben wir in DE eine Gewährleistungspflicht. Die sollte bei einem Gerät von dem der Hersteller behauptet die Batterie hält Jahre und zigtausend Tans auch greifen.
Nun denn, jetzt haben wir alles durch nur keine Lösung. Auch hätte, wäre würde, könnte und jeder weitere Konjunktiv bringt keine Lösung. Auch Ihr Wissen was der Herrsteller sagen würde ist letztlich Spekulatius usw. Aber nun muss ich arbeiten.
Hallo @raihoi30 ,
.....Gewährleistungsansprüche sollten in den ersten 6 Monaten ab Kaufdatum ohne Probleme durchsetzbar sein. Man braucht nichts zu beweisen oder zu dokumentieren. Wenn das Teil nicht funktioniert, dann hat man den Anspruch auf den Austausch des Geräts. Garantieleistungen bleiben natürlich davon unberührt...........
Hab mal was angehängt.........:).
Grüße
onra
Zeit ist alles
Einen Anspruch auf Gewährleistung haben Sie natürlich nur, wenn der Mangel nicht selbst verschuldet ist. Wenn ein Mangel bereits nach kurzer Zeit auftritt, geht man bei einem Verbrauchsgüterkauf - also bei einem Kauf zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher - davon aus, dass dieser schon beim Kauf vorhanden war. So schreibt es das Gesetz vor. Sechs Monate sind hierfür die Grenze. In dieser Zeit muss der Verkäufer Ihren Gewährleistungsanspruch erfüllen oder beweisen, dass Sie den Mangel verschuldet haben. Wenn das neue Smartphone von Herrn Zimmer also beim Berühren des Touchdisplays nicht reagiert, muss der Verkäufer beweisen, dass Herr Zimmer es beschädigt hat, wenn er es nicht reparieren will.
Grundsätzlich haben Sie als Käufer zwei Jahre Gewährleistungsanspruch ab Übergabe. Es gibt Ausnahmen. Beim Kauf von Baustoffen haben Sie zum Beispiel fünf Jahre Gewährleistung. Obwohl abweichende Vereinbarungen über die Verjährungsfrist grundsätzlich zulässig sind, darf bei einem Verbrauchsgüterkauf bei neuen Sachen die zweijährige und bei gebrauchten Sachen die einjährige Verjährungsfrist nicht unterschritten werden.
............. so sehe ich das auch. Werde für 25€ mit Versand keinen Schrott akzeptieren.
Weiss nicht, ob es noch aktuell ist. Aber ich habe auch exakt das Problem. Und die Lösung war einfach und schnell.
Ich habe den Händler (Fa. Kobil) per Email kontaktiert. Am nächsten Tag erhielt ich die Antwort, dass man den Generator natürlich austauschen werden und noch ein paar "Tipps". Die haben natürlich nicht funktioniert, das habe ich geantwortet. Daraufhin erhielt ich einen Voucher-Code, den ich im Online-Shop eingeben konnte. Daraufhin kostete mich ein neuer TAN-Generator inkl. Versand 0,00 €. Einen weiteren Tag später war das Gerät kostenfrei in meinem Briefkasten. Den defekten soll ich unfrei zurücksenden.
Guter Service, problemloser Austausch. Allerdings teile ich Ihre Ansicht, dass das erät de Wertigkeit einer Plastik-Badeente hat. Mit dem Unterschied, dass die Badeente eine höhere Lebenserwartung hat.