Hallo zusammen,
ich sitze gerade über meiner Steuererklärung für das Jahr 2015.
Leider überwiegte im Jahr 2014 der Verlust aus Wertpapiergeschäften und ich habe mir hierfür eine Verlustbescheinigung von CONSORS ausstellen lassen und diesen bereits in der Steuererklärung für das Jahr 2014 angegeben.
Nun habe ich 2015 weder größere Verluste, noch Gewinne erzielt und mir auch KEINE Verlustbescheinigung für 2015 ausstellen lassen (angefallene Beträge sollten automatisch in den Verlustverrechnungstopf 2016 übernommen werden).
Frage: Unter welchem Punkt gebe ich nun den Verlust (Verlustbescheinigung) aus dem Jahr 2014 in der Steuerklärung 2015 an, damit dieser Verlust nicht "verfällt"?
Vielen Dank vorab!