Habe meine Steuerbescheinigung fuer 2016 beantragt. Beantragung wurde bestaetigt, aber ich kann die Bescheinigung nicht finden bzw,. ausdrucken
Die Steuerbescheinigung soll Ende des Monats per Post kommen.
Ja, die kommen nach Anforderung in Papierform mit der Post. Die kleine Schikane diese extra anfordern zu müssen hat sich Consors im Vergleich zu anderen Banken, die diese automatisch schon teilweise im Januar bereitstellen, nicht nehmen lassen, vermutlich aus Kosteneinsparungsgründen und in der Hoffnung ein paar Bescheinigungen nicht rausschicken zu müssen, weil es die Kunden vergessen oder nicht auf dem Schirm haben.
@ingowood, die anderen Banken mussten auch nicht das Chaos der DAB Bank "ausbaden". Wenn manch einer im März 2017 Erträge aus 2016 gutgeschrieben bekommt, da frag ich mich, was an Beträgen wurde in den Jahren vorher nicht korrekt an den Kunden gezahlt bzw. nicht korrekt besteuert...
Wenn ich mich richtig erinnere, darf es laut Gesetzt nur eine Steuerbscheinigung geben, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen muss. Fordert man kostenpflichtig eine Zweitschrift an, übernimmt man damit automatisch die Haftung für alle eventuell entstehenden Schäden.
Was sollen diese ewigen Reklamationen wegen der Steuerbescheinigungen.
Seit einigen Monaten sollte jeder ehemaliger DABler wissen, dass die Steuerbescheinigungen erst Ende April per Post versandt werden.
@immermalanders: Also das mit dem "Chaos" bei der DAB kann ich nicht beurteilen, halte das lediglich für eine Spekulation. Maßgeblich hierfür ist mein subjektiver Eindruck und hier kann ich nur unterstreichen, dass es "früher" bei der DAB in meiner Wahrnehmung mehr als rund lief. Die Steuerbescheinigungen hatte man immer bereits im Januar und und ansonsten konnte ich auch nie einen Fehler bei den Abrechnungen erkennen, im Gegenteil. Ich denke hier eher, dass das Projektmanagement der Consorsbank bei der Zusammenführung der Banken etwas überfordert war und man dies nun an jeder Stelle merkt. Vielleicht ist die verspätete Ertragsmeldung im März ja auch begründbar, dass die Daten nicht sauber migriert wurden, das ist angesichts meiner vorherigen Erfahrungen eher plausibel. Somit auch die Consorsbank selbst verantwortlich, wenn man sich mit einer Übernahme übernimmt. Damit ist auch der Satz "für Sie ändert sich nichts" mittlerweile eher lachhaft 🙂
Der Versandtermin im April zeigt mir eher, dass man weit weg von einer Automatisierung/Systemzusammenführung ist und die Dokumente mühevoll manuell erstellt werden. Hierfür fehlt mir dann leider das Verständnis. Aber ja, ich bin hier auch subjektiv, da meine bisherigen Aufschlagpunkte mit dem Kundenservice alles andere als positiv waren. Wenn mal geantwortet wurde (nach mehrmaligen Nachfassen), dann war die Antwort meistens nutzlos.
@aldebaran: Sie haben ja recht, die Info ist nicht neu und ich sollte nicht immer nachtreten. Nichtsdestotrotz habe ich hierfür kein Verständnis, da hätte ich Consorsbank sicher doch etwas mehr in die Systemmigration stecken sollen als in nervige Werbeflyer, dann hätten die Bescheinigungen bestimmt schon im Januar maschinell werden können.
Wenn ich mich richtig erinnere, darf es laut Gesetzt nur eine Steuerbscheinigung geben, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen muss.
Die Bank kann bereits herausgegebene Steuerbescheinigungen aber berichtigen, wenn sich nachträglich Änderungen ergeben. Der Kunde muss die Bescheinigung, die er schon erhalten hat, innerhalb einer vorgegebenen Frist zurückgeben. Sollte das nicht gehen, weil sie schon beim Finanzamt ist, ist er verpflichtet, die berichtigte Bescheinigung beim Finanzamt einzureichen.
Bei einer anderen Bank hatte ich das Spielchen in einem Jahr gleich 3x. Und es ging jeweils nur um ein paar Cent.
Ich erinnere mich, dass die DAB Belege über Fonds-Ausschüttungen häufig storniert und neu erstellt hat, weil irgendwas verkehrt war.