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Konto und Depot behalten bei Weltreise

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Aufsteiger
Beiträge: 1
Registriert: 14.01.2025

Guten Tag zusammen,

 

kann ich mein Konto und Depot bei der Consorsbank behalten wenn ich plane über 1 Jahr + zu reisen, ohne festen Wohnsitz, nach Abmeldung aus Deutschland? Führt die Consorsbank dann keine Kapitalertragsteuer mehr ab? Oder wird nur eine Meldeadresse benötigt (z. B. bei den Eltern oder bei einem Airbnb)? Was sind die Voraussetzungen um nach der Abmeldung aus der Kapitalertragssteuerabführung durch Consors entlassen zu werden?

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Beiträge: 1079
Registriert: 22.11.2016

@Durchstarter  schrieb:

Was sind die Voraussetzungen um nach der Abmeldung aus der Kapitalertragssteuerabführung durch Consors entlassen zu werden?


Eine Steuerbefreiung wirst du nicht erreichen. Im schlimmsten Fall fallen 30% Quellensteuer an, wenn dein Wohnsitz nicht mehr in Deutschland ist und du einem anderen Land zu Steuer verpflichtet bist.

 

Für Consors wird eine Meldeadresse innerhalb Deutschlands reichen, wenn du deine Konten nicht gekündigt bekommen willst.

 

Ich verstehe aber nicht ganz, wieso du dich in Deutschland "Abmelden" willst, was ich ähnlich einer Auswanderung interpretieren würde. Willst du nun nur eine Weltreise machen oder Auswandern. Das sind generell zwei verschiedene Paar Schuhe.

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
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Beiträge: 3911
Registriert: 21.07.2017

@Durchstarter :

Wenn die Bank keinen KESt.-Abzug vornehmen soll, muss Dein Steuerstatus in den Kundenstammdaten von "unbeschränkt steuerpflichtig" auf "beschränkt steuerpflichtig" (§ 1 Abs. 4 i. V. m. § 49 EStG) geändert werden.

Dazu bestätigst Du der Bank, dass

- kein steuerlicher Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland besteht

- die Voraussetzungen für eine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in Deutschland nicht vorliegen.

Ob der Consorsbank-Formulargenerator dafür schon gewerkelt hat, bliebe zu prüfen.

 

Eventuelle Alternativlösung:

Wenn Deine zu versteuernden Einkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag (2025: 12.096 EUR, 2026: 12.348 EUR) nicht überschreiten, kannst Du Dir von Deinem Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen lassen; die gilt für bis zu 3 Jahre.

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