@Durchstarter :
Wenn die Bank keinen KESt.-Abzug vornehmen soll, muss Dein Steuerstatus in den Kundenstammdaten von "unbeschränkt steuerpflichtig" auf "beschränkt steuerpflichtig" (§ 1 Abs. 4 i. V. m. § 49 EStG) geändert werden.
Dazu bestätigst Du der Bank, dass
- kein steuerlicher Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland besteht
- die Voraussetzungen für eine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in Deutschland nicht vorliegen.
Ob der Consorsbank-Formulargenerator dafür schon gewerkelt hat, bliebe zu prüfen.
Eventuelle Alternativlösung:
Wenn Deine zu versteuernden Einkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag (2025: 12.096 EUR, 2026: 12.348 EUR) nicht überschreiten, kannst Du Dir von Deinem Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung ausstellen lassen; die gilt für bis zu 3 Jahre.