Das sehe ich auch so wie @Sigrid_W.
Meines Wissens ist eine diesbezügliche Erweiterung der Freistellungsmöglichkeiten nicht geplant.
Interessant ist auch die Frage: "Wer führt Buch?".
Im Zweifel der Anleger, also ich, weil ich auch noch so einen Altbestand habe.
Beginnen werde ich diese Buchführung mit einem Ausdruck der Depotbuchungsbelege mit den demnächst von den Fondsgesellschaften an die Depotbanken übermittelten Anteilspreisen per 01.01.2018.
Alles andere bleibt abzuwarten,
z.B. separater Ausweis des unter den 100K-Freibetrag fallenden Ertrags in der Jahressteuerbescheinigung
z.B. separater Ausweis des unter den 100K-Freibetrag fallenden Ertrags in der Anlage KAP der Einkommenssteuererklärung
Bis sich zu dieser Thematik die Finanzverwaltung und die Bankenlobby "ausgetauscht" haben wird es sicher November, da dann allmählich die neuen Steuerprogramme stehen müssen.