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Investmentsteuerreform Freibetrag

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Für Kursgewinnen aus dem Verkauf vor dem 1.1.2009 erworbener Fondsanteile gilt ein Freibetrag von 100.000 Euro. Meine Fragen hierzu:

- Wer "führt Buch" über die Höhe des (nach getätigten Verkäufen) verbliebenen Freibetrags bzw. in welcher Form ist diese dem Finanzamt zu belegen?

- Wird der Freibetrag bei Verkauf solcher Anteile berücksichtigt oder muss er im Wege der Steuererklärung geltend gemacht werden?

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Das geht nur über die Steuererklärung.

 

So kassiert der Staat zunächst einmal die Steuer und kann darauf hoffen, dass möglichst viele Steuerzahler auf die Erstattung verzichten.

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Das sehe ich auch so wie @Sigrid_W.

Meines Wissens ist eine diesbezügliche Erweiterung der Freistellungsmöglichkeiten nicht geplant.

 

Interessant ist auch die Frage: "Wer führt Buch?".

Im Zweifel der Anleger, also ich, weil ich auch noch so einen Altbestand habe.

Beginnen werde ich diese Buchführung mit einem Ausdruck der Depotbuchungsbelege mit den demnächst von den Fondsgesellschaften an die Depotbanken übermittelten Anteilspreisen per 01.01.2018.

Alles andere bleibt abzuwarten,

z.B. separater Ausweis des unter den 100K-Freibetrag fallenden Ertrags in der Jahressteuerbescheinigung

z.B. separater Ausweis des unter den 100K-Freibetrag fallenden Ertrags in der Anlage KAP der Einkommenssteuererklärung

 

Bis sich zu dieser Thematik die Finanzverwaltung und die Bankenlobby "ausgetauscht" haben wird es sicher November, da dann allmählich die neuen Steuerprogramme stehen müssen.

 

 

 

 

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Danke für die Meinung und auch an @stocksour. Bestätigt (leider!) meine Erwartung!
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Nur zur Abrundung des Themas; in den FAQ des BVI sind eigentlich alle von uns diskutierten Punkte verständlich dargestellt:

 

https://www.bvi.de/regulierung/investmentsteuern/ueber-die-reform-2018/haeufig-gestellte-fragen/best...

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