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Freiverkehr - wie soll man das verstehen?

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
Enthusiast
Beiträge: 645
Registriert: 07.08.2014

Ich erhielt ein Rückkaufangebot für WKN 661400.

 

Im Erläuterungstext schreibt Consorsbank:

"Bitte beachten Sie, dass diese Aktien nicht börsennotiert sind und deshalb nicht in den Beleihungswert Ihres Depots einfließen. Wenn Sie dieses Angebot annehmen, kann der Beleihungswert Ihres Depots also sinken"

 

Wenn diese Aktien nicht im Beleihungswert des Depots enthalten sind, wie kann dann bei Abgang dieser Aktien der Beleihungswert sinken?

 

Das sollte mir der Hausjurist von Consorsbank mal genau erläutern. > Consors Custody team

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
Moderator
Beiträge: 604
Registriert: 21.08.2017

Hallo @DerBietigheimer,

vielen Dank für Ihren Beitrag und die damit verbundene Anfrage.

Der von Ihnen eingestellte Absatz des Erläuterungstextes ist nicht vollständig. Der ganze Text lautet:


"...Sobald Sie uns Ihre Weisung erteilt haben, werden wir bis zur Zahlung der Abfindung Ihren Bestand im Verhältnis 1:1 in folgendes Wertpapier umtauschen: MINERALBR.UEBERKING.RUECK (WKN A25402). Bitte beachten Sie, dass diese Aktien nicht börsennotiert sind und deshalb nicht in den Beleihungswert Ihres Depots einfließen. Wenn Sie dieses Angebot annehmen, kann der Beleihungswert Ihres Depots also sinken – und damit gegebenenfalls auch Ihr Verfügungsrahmen. Wir bitten Sie, dies zu berücksichtigen, bevor Sie uns einen Auftrag erteilen..."

Bei einer Weisung zur Annahme der Barabfindung, wird Ihr Bestand der WKN 661400 in die WKN A25402 umgebucht. Die WKN A25402 ist nicht an einer Börse notiert und wird daher mit 0,00 EUR im Depot bewertet. Somit kann der Beleihungswert Ihres Depots sinken.

Viele Grüße

 

CB_Susan

Community-Moderatorin

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