@stocksour:
Sollten Deine Bedenken berechtigt sein, würde dies kaum zu meiner Beobachtung passen, dass es beispielsweise auch dann zu einer Rückerstattung kommt, wenn zu Jahresanfang der Verlusttopf leer ist und im selben Jahr Wertpapiere mit Verlust verkauft werden, nachdem im selben Jahr schon Wertpapiere mit Gewinn verkauft wurden.
Wenn Deine Bedenken berechtigt wären, würde die Verlustverrechnung wohl nicht für jeden Handel bis 31.12. vernünftig funktionieren.
Jedes Wertpapiergeschäft am letzten Börsentag des Vorjahrs wird wohl sowieso nicht mehr im Vorjahr, sondern an einem der ersten Bankarbeitstage des Folgejahres so abgerechnet, als wenn die Abrechnung noch im Vorjahr stattgefunden hätte?