Aha, schön, daß Sie sich keine Sorgen machen, soll auch so bleiben 😉
Wo steht, daß es keine Probleme gibt?
Ging das nicht klar genug hervor, daß die Banken den Freistellungsauftrag rechnerisch anpassen dürfen/sollen/müssen,
aber natürlich nicht wissen können, wie die Restbeträge bis zum Maximalbetrag bei anderen Institutionen festgelegt werden?
Der Maximalbetrag ist wo ganz anders festgelegt und es kann gut sein, daß die Überschreitung niemanden interessiert, nur ist das halt m.E. gesetzlich trotzdem nicht als 'erlaubt' festgelegt und von Kulanz habe ich noch nichts gelesen in den Gesetzen.
Man muß ja nicht unbedingt die KI herausfordern, die Überschreitungen erkennt und markiert.
MfG
Kaeptnfiat