@immermalanders Ist der aktuelle Freistellungsaufrag auf den Abrechnungen nicht der aus 2023? @klauschn müsste also auf der letzten Abrechnung aus 2022 schauen. Wobei der "verbrauchte Wert" (= in Anspruch genommener Sparer-Pauschbetrag ?) der Jahressteuerbescheinigung höher sein kann, denn es kommen doch noch mögliche Zinsen vom 31.12.2022 dazu.