Wie es in der Theorie gehen könnte wird schon hier behandelt:
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Erstattung französischer Quellensteuer
Gesucht ist so etwas, wie ich es hier beschrieben habe:
Wissen >Community >Sonstige Themen >Betreff:
Gebühren - Schweiz – Quellensteuer - Rückforderung
Ich habe leider nichts aus der Praxis gefunden.
Es wäre super wenn jemand seine gemachten Erfahrungen hier kurz schildern würde.
Mein Kenntnisstand (theoretisch):
Wird das Formular 5000-DE vor der Ausschüttung der Dividende eingereicht, so wird nur der gemäß Doppelbesteuerungsabkommen vereinbarte Quellensteuersatz von 15% einbehalten. Diese Vorgehensweise wird als 'vereinfachtes Verfahren' bezeichnet.
Die Erstattung französischer Quellensteuer können Sie mit folgenden Formularen beantragen:
Formular 5000-DE
Formular 5001-DE
Zusätzlich haben die französischen Behörden nunmehr einen Leitfaden für die Erstattungsanträge entwickelt, den Sie hier abrufen können:
Leitfaden zur Erstattung französischer Quellensteuer
http://www.dsw-info.de/?id=661
Bei einem Telefonat mit einer Consorsbank-Mitarbeiterin (01/2016) habe ich folgende Auskunft erhalten:
Das vereinfachte Verfahren (Formular 5000-DE) könne z. Z. nur für ein einziges französisches Unternehmen genutzt werden (eine AG von der ich noch nie gehört habe).
Für alle anderen französischen Unternehmen (AGs) könne dieses Verfahren nicht angewendet werden.
Frage: ist das so richtig?
Für die nachträgliche Erstattung würden > 80 €uro anfallen – ca. 20 €uro allein von Consors.
Frage: Welche Kosten fallen konkret an?
Kann ich, wie in der Schweiz, mehrere Jahre, mehrere Werte, aus mehreren Depots (eine Familie) beantragen und habe dann für einen Antrag und mehrere Dividendenzahlungen diese Kosten?
Bei 600 €uro Dividende und Erstattung der zuviel einbehaltenen Quellensteuer (15%) bekomme ich 90 €uro erstattet – also bis dahin ein Nullsummenspiel.
Schon jetzt herzlichen Dank für Antworten aus der Praxis.
Hallo @WilhelmTell,
vielen Dank für Ihren Beitrag und Ihre Fragen.
Richtig - den Vorabbefreiungsservice für Frankreich bieten wir im Grunde nicht an, mit Ausnahme der teilweisen Quellensteuervorabbefreiung (Reduzierte Quellensteuer) für die Wertpapiergattung Sanofi-Aventis (Unternehmensfusion eines deutschen mit einem französischen Pharmakonzern).
Alle weiteren französischen Quellensteuerabzüge können bei uns nur durch Rückerstattung reduziert werden. Dazu ist die Antragstellung über das Formular 5000-DE notwendig, welches vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt des Antragstellen bestätigt werden muss. Zudem gibt es noch das Zusatzformular 5001-DE, in dem vermerkt wird, um welche Dividendenzahlungen es sich gehandelt hat, für die eine Erstattung beantragt wird.
Diese Formulare werden durch unsere verantwortlichen Kollegen an die Lagerstelle weitergeleitet, wo sie ebenfalls bestätigt und wiederum an die französischen Steuerbehörden weitergeleitet werden.
Die Gebühren für diesen Rückerstattungsprozess belaufen sich auf insgesamt 91,36 €, wobei die Fremdgebühren bei 60 ,- zzgl. MWST liegen, die Eigengebühren bei 16,77 zzgl. MWST. Achtung: Diese Gebühr fällt nicht pro Antrag an, sondern pro zu erstattender Dividendenzahlung.
Bei der Schweiz ist die Antragstellung auf einem Antrag für mehrere Jahre (drei zurückliegende Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem die Zahlung stattfand) möglich. Auch können verschiedene Werte eingetragen werden. Sie sollten zugleich auch der oder die Endbegünstigte der jeweiligen Zahlung sein.
Sofern die Anträge von Ihnen selbst erstellt und direkt an die schweizerischen Steuerbehörden gesandt werden, fallen mit Ausnahme von Konvertierungsgebühren in Höhe von 19,95 € keine Gebühren an.
Ich hoffe diese Informationen haben Ihnen weitergeholfen!
Viele Grüße aus Nürnberg!
Diana
Community Moderator
Hach ist der europäische Binnenraum nicht schön, alles so herrlich unkompliziert über diese ohnehin überholten Ländergrenzen hinweg! 😉
Hallo Diana,
danke für die sehr ausführliche Antwort.
Dazu habe ich folgende Frage:
Wird der Vorabbefreiungsservice für Frankreich nur von der Consorsbank nicht angeboten?
2.
Wenn ich die Antwort richtig verstanden habe, wird je Dividendenzahlung eine Gebühr von 91,36 € fällig, richtig?
Dies würde bedeuten bei Dividendenzahlung bis 610 € ist das ein Verlustgeschäft bzw. Nullsummenspiel.
15 % Erstattung der Quellensteuer aus 610 € Dividende = 91,50 €
Ich müsste also z. B. 407 Aktien von BNP haben um auf die 610 € Dividendenzahlung zu kommen.
Zu dem Verfahren mit der Schweiz habe ich ja sehr detailliert hier berichtet.
Hallo @WilhelmTell,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Bei Ihrer ersten Frage kann ich Ihnen (leider) nicht weiterhelfen. In diesem Fall müssten die Serviceleistungen bei anderen Banken unter die Lupe genommen werden. Bitte wenden Sie sich daher direkt an die entsprechenden Banken. Ich hoffe Sie haben hierfür Verständnis.
Zu Ihrer zweiten Frage: Wenn Sie davon ausgehen, dass die BNP Aktie wie im Jahr 2015 eine Dividende in Höhe von 1,50 EUR ausschüttet, ist Ihre Rechnung einwandfrei und korrekt.
Freundliche Grüße aus Nürnberg
Jasmin
Community Moderator
Quellensteuer zurückholen – wie und welche Kosten fallen an:
Im aktuellen Heft (20/2016) von Börse Online gibt es einen ausführlichen redaktionellen Artikel dazu – sehr zu empfehlen.
Sehr detailliert wird das für USA, Schweiz, Frankreich, Spanien und Norwegen beschrieben.