Um noch die eigentliche Frage zu beantworten.
Entweder müsstet ihr ein Gemeinschaftsdepot eröffnen oder nur ein Depot bei einem von euch beiden halten. Die "Zusammenführung" würde in dem Fall per Wertpapierübertragung laufen.
Im letzten Fall würde einer die Bevollmächtigung für das Depot des Anderen benötigen.
Aus eigener Erfahrung würde ich aber beide Depots behalten und nur die Bevollmächtigungen einrichten.