@weflydus
Wenn Du das komplette Depot übertragen lässt, dann kannst Du angeben, dass die Verlustverrechnungstöpfe mit übertragen werden.
Hier ein Auszug aus einem Merkblatt zur Abgeltungssteuer:
Können anlässlich eines Depotübertrags auch die Verlustverrechnungstöpfe bzw. der Quellensteuertopf übertragen werden?
Grundsätzlich ja, wenn identische Kontoinhaber vorliegen. Es ist zu beachten, dass ein Übertrag der Töpfe nur erfolgen kann, wenn sämtliche Wertpapiere aus allen Depots auf ein oder mehrere andere Depot(s) übertragen werden und der Topfübertrag in direktem zeitlichen Zusammenhang mit dem Übertrag der Wertpapiere erfolgt. Werden die Wertpapiere auf unterschiedliche Banken übertragen, können auch die Töpfe getrennt an diese Banken übertragen werden. Voraussetzung ist nur, dass zumindest ein Wertpapier an die Bank übertragen wird, die auch den Verlust- oder Quellensteuertopf erhalten soll. Eine nur teilweise Übertragung eines Topfes ist nicht möglich.