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Befreiung Sozialversicherung

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Routinierter Autor
Beiträge: 142
Registriert: 11.05.2014

Hallo zusammen,

 

vielleicht hat der ein oder andere schon einen ähnlichen Fall erlebt.

Wie kann man sich als Fremdgeschäftsführer ohne jegliche Geschäftsanteile von der Sozialversicherungspflicht befreien lassen? Hat da jemand einen guten Tipp parat bzw. hat da jemand eine entsprechende Lösung gefunden?

 

Vielen Dank.

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Aufsteiger
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Hallo,

ich hatte das Problem auch , allerdings als Geschäftsführer mit einem Drittel der Geschäftsanteile. Wir mussten den Gesellschaftsvertrag dahin gehend ändern, dass ich maßgeblichen Einfluss habe und allein entscheidend war. Gute Notare sollten das Problem kennen und einen Formulierungsvorschlag finden.

 

Mit freundlichem Gruß

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Routinierter Autor
Beiträge: 142
Registriert: 11.05.2014

@Juerni

 

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Du hast aber ca. 33% der Anteile, das ist immerhin Sperrminorität, da ist ein gewisser Einfluss von dir auf die Gesellschaft nicht von der Hand zu weisen. Den Gesellschafts- und/oder Anstellungsvertrag anzupassen, wird in meinem Fall wohl nicht ausreichen.

 

Was hälst du von dem Ansatz, selbst eine GmbH zu gründen, die mir zu 100% gehört, um dann anschließend mit der Geschäftsführung der anderen Gesellschaft beauftragt zu werden? Ist es überhaupt möglich, eine andere GmbH mit der Geschäftsführung zu beauftragen?

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Enthusiast
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Hallo @as_no5,

 

als sogenannter "Fremdgeschäftsführer", d.h. ohne eigene Kapitalanteile, besteht immer Sozialversicherungspflicht. Da gibt es keinen Spielraum.

 

Auch die Idee mit der eigenen GmbH halte ich nicht für realisierbar:

 

- zum einen wirst Du als Geschäftsführer ein Wettbewerbs- und Nebentätigkeitsverbot im Arbeitsververtrag haben (falls nicht, gelten automatisch BGB bzw. GmbHG -Vorschriften, die eine Nebentätigkeit bei einer so exponierten Position wie einem GmbH-Geschäftsführer nicht vorsehen). Du müßtest Dir also die Gründung der GmbH von den Gesellschaftern schriftlich erlauben lassen, was diese vermutlich nicht tun werden, da dies gegen die Interesse der "alten" GmbH läuft.

 

- zweitens wird die Geschäftsführung von den Gesellschaftern der "alten" GmbH bestimmt. Soll heißen: selbst, wenn Dir die Gründung der eigenen GmbH gelingt, hast Du nicht die Befugniss,  diese GmbH mit der Geschäftsüfhrung zu beauftragen.

 

- auch wenn Dir noch 2. gelingen sollte, wäre Deine einzige Tätigkeit bei der neuen GmbH die Geschäftsführung der alten GmbH. Das ist dann eindeutig eine Scheinselbständigkeit und somit sozialversicherungspflichtig.

 

Ich würde Dir gerne etwas bessere Nachrichten überbringen, aber das ist nun mal die Situation.

 

Grüße und viel Erfolg JB4711

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Routinierter Autor
Beiträge: 142
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@jb4711

 

Vielen Dank für deine Antwort. Habe ja schon irgendwie damit gerechnet, das größte Problem in meinem Fall wäre der Aspekt mit der Scheinselbständigkeit. Die anderen Punkte kann man hinbekommen, da würden mir die Gesellschafter sicherlich keine Steine in den Weg legen...

 

Einfach traurig, wenn man Monat für Monat die Abzüge sieht. Ich bin erst 33 und ob ich überhaupt eine Rente sehe, steht in den Sternen... Da könnte ich die Abzüge Monat für Monat viel besser selbst investieren...

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