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Ausländische Quellensteuer ist zurückerstattet: Wo trägt man das in der Steuererklärung ein?

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Aufsteiger
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Guten Tag,

im letzten Jahr habe ich die Rückerstattung der Schweizer Quellensteuer durchgeführt und den Betrag auch vom Schweizer Finanzamt zurück bekommen.

 

Nun die Frage: Wo muss man den Betrag in der deutschen Steuererklärung eintragen?

Es müsste irgenwo in der Anlage KAP oder KAP AUS eingetragen werden.

Aber wo und wie?

 

Für sachdienliche Hinweise bin ich sehr dankbar!

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
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"Die restlichen 15% müssen in Deutschland über die Steuererklärung beantragt werden."

Zusatzinfo für @IbnSina980 :

Du übernimmst aus Deiner Steuerbescheinigung 2022 - sobald Du sie hast  - den Betrag

Summe der anrechenbaren noch nicht (auf die Abgeltungsteuer; Anm. d. Verf.) angerechneten ausländischen Steuer EUR x,xx

(steht in der Steuerbescheinigung ziemlich am Ende)

in die Zeile 41 Anlage KAP

(wie von @onra nahegelegt)

 

Zu beachten ist, dass eine Anrechnung auf die Abgeltungsteuer nur dann erfolgt, wenn im Veranlagungszeitraum Abgeltungsteuer bezahlt wird.

Solange Verlustvorträge und Sparerpauschbetrag nicht aufgebraucht sind, wird die anrechenbare ausländische Quellensteuer im Quellensteuertopf zwischengeparkt, von der Bank nach Möglichkeit unterjährig mit der Abgeltungsteuer verrechnet (s. Anlage KAP Zeile 40 ).

Quellensteuer, die unterjährig nicht verrechnet werden kann, verfällt am Jahresende, wird aber in der Steuerbescheinigung ausgewiesen und kann bei mehreren Depots evtl. bankenübergreifend genutzt werden.


Aufsteiger
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Hallo,

zum Eintrag in KAP Zeile 41:

wie weise ich gegenüber dem Finanzamt nach, dass die 25% ausländische Quellensteuer abgezogen wurden ?

In meiner Jahressteuerbescheinigung steht bei Zeil 41      0,00 Euro !

Es geht um Dividenden von Equinor, Norwegen.

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@ekkikk :

Dass Dir 25% Quellensteuer abgezogen wurden will das (deutsche) Finanzamt gar nicht wissen.

 

Wenn Deine Steuerbescheinigung für Anlage KAP Zeile 41 den Betrag 0,00 ausweist, bedeutet das, dass sämtliche anrechenbaren ausländischen Steuern mit der deutschen Abgeltungsteuer verrechnet wurden; im Betrag für Anlage KAP Zeile 40 ist demnach der anrechenbare Teil Deiner norwegischen Quellensteuer enthalten.

(s. meinen Beitrag weiter oben.) 


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@ekkikk :

Ein kleiner Nachtrag:

Berechne 10% von Deiner Equinor-Dividende (=der vom norwegischen Fiskus rückforderbare Teil der Quellensteuer) und überlege dann, ob Dir das Ergebnis den Aufwand wert ist.

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10% könnten sich schon lohnen. Der Erstattungsprozess über das norwegische Altinn scheint überschaubar.

Mir geht es aber um die Anrechnung der restlichen 15% . In der Jahressteuerbescheinigung von Consors steht In Zeile 40 nur ein sehr geringer Betrag , der nicht Equinor zuzuordnen ist.

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Wenn Du Zweifel an der Richtigkeit der Steuerbescheinigung hast, musst Du Dich an das ausstellende Institut wenden.

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