abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Antrag Schweizer Quellensteuerrückvergütung online anstelle Formular 85

Link zum Beitrag wurde kopiert.

Gelegentlicher Autor
  • Community Junior
Beiträge: 6
Registriert: 17.07.2019

Hallo Zusammen,

hat jemand Erfahrung mit dem Antrag auf Quellensteuerrückvergütung online anstelle des Formulars 85. Laut Schreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist dieses Formular nur noch für Rückvergütungen bis zum Jahr 2019 gültig und für Rückvergütungen ab 01.01.2020 muss man https://vstde.estv.admin.ch/registration/registration benutzen.

Diese Registrierung habe ich benutzt und komme nun zu meiner Frage? Wenn man bis zur der Seite Verrechnungssteuer gekommen ist, soll die Art des Ertrages eingegeben werden, das ist soweit in Ordnung, aber ich habe keine Möglichkeit entdeckt wo man fortlaufend seine Erträgnisse eingeben kann, z.B. Nestle Aktien, Datum des Erwerbs 20.1.19, dann Stückzahl zu dem Termin, Beispiel 100 dann weist das System direkt die Dividende aus und den anrechenbaren Betrag das ist gut, aber........muss ich dann einen neuen Antrag für Nestle Aktien, Beispiel 100 St. Kaufdatum 20.08.2019 anlegen oder hat jemand Erfahrung wie man die Erträgnisse gesamt eingeben kann?

Vielen Dank vorab!

 

 

 

0 Likes
2 Antworten 2

Regelmäßiger Autor
Beiträge: 22
Registriert: 09.08.2022

Hallo, ich habe eine Rückforderung Quellensteuer bereits über das online Verfahren getätigt. Bei 2 zu versch. Zeiten gekauften gleichen Aktien z.B. von Nestle (wie geschrieben), habe ich auch eine zweite Position mit entspr. Kaufdatum eingetragen. Das hat auch so funktioniert. Hat man einen dritten Kauf getätigt , dann eben noch ne Position mit Kaufdatum und Aktien Anzahl. Das system errechnet die Rückzahlung. Ein Tipp: Mehrere Jahre zusammen fassen. Am Ende hat die UBS die Finger im Spiel und überweist das Guthaben - nimmt sich jedoch auch 25 CHF ohne dies klar sichtlich zu machen. Die meisten Aktienbesitzer werden das noch nicht mal merken , wenn sie nicht die am Ende gut geschriebene Summe in € umrechnen in gezahle schweizer Franken  - dann erst fehlen eben die 25 CHF.

0 Likes

Gelegentlicher Autor
Beiträge: 17
Registriert: 18.02.2024

Hallo @Ineos4Nova 

 

kleine Anmerkung, bis zu drei Jahren kannst Du rückwirkend einreichen (sammeln)!

Die "konvertierungsgebühr" von 25CHF wird übrigens bei dem orangen Marktbegleiter ebenfalls fällig. 

Aus Erfahrung, hier habe ich bei der Konkurrenz "blaue" Bank mit drei Buchstaben am wenigsten entrichten müssen, nämlich 12,50€.

 

Gruss und ruhiges Wochenende 

Antworten