Hallo,
ich möchte Aktien an meine Enkel im Ausland übertragen (die Eltern sind im EU-Ausland steuerpflichtig, Enkel hat keine deutsche Steuer ID). Beim Übertrag in Deutschland wird der Vorgang zwar an das Finanzamt gemeldet, aber es fallen zunächst keine Steuern auf vorhandene Kursgewinne an (richtig?). Gilt das auch für den Übertrag an Enkel oder Kinder im EU-Ausland?
Vielen Dank für euere Antwort.