Danke für die Erleuchtung.
Dass Wertpapiere der Oberbegriff ist und Aktien in diese Kategorie fallen, das lernte ich schon in der Bankenlehre.
Aber wurde dieser Begriff nicht jüngst, amtlich sogar, in "Finanzinstrumente" umbeannt?
Einige meiner anderen Banken melden jetzt "Erträgnisse aus Finanzinstrumenten" oder "Kauf/Verkauf von Finanzinstrumenten".
§ 2 WpHG
oder
Finanzinstrumente nach § 1 Abs. 11 Satz 1 Nummern 1 bis 7 KWG (Aktien, Vermögensanlagen, Schuldtitel, sonstige Rechte, Anteile an Investmentvermögen, Geldmarktinstrumente, Devisen und Rechnungseinheiten)
https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Merkblatt/mb_111220_finanzinstrumente.html