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Abgeltungsteuer

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
Aufsteiger
Beiträge: 1
Registriert: 08.10.2020

Bisher wird die Abgeltungsteuer anonym erhoben und an das Finanzamt abgeführt. Im Zusammenhang mit der Einführung der sogenannten "Grundrente" stand eine Gesetzesänderung (Wegfall der Anonymität) im Raum, so dass die Daten automatisch vom Finanzamt an die Rentenversicherung gemeldet werden können. Wie ist aktuelle Stand, wird die Anonymität wegfallen und wenn ja, ab wann?

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
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Beiträge: 1933
Registriert: 31.10.2016

Die Abgeltungssteuer ist nur bedingt anonym. Spätestens bei der Erstellung einer Steuerbescheiningung wegen nicht ausreichendem Freibetrag wird sie personenbezogen ausgewiesen. Und eine Weitergabe von diversen Daten an das Finanzamt ist heute schon die Regel.


Autorität
Beiträge: 3865
Registriert: 21.07.2017

Neben vielem anderen sind auch die steuerpflichtigen Kapitalerträge vom Finanzamt abrufbar unter dem "Hauptsammler" Steuer-Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung (AO).

Diese hat jeder Deutsche Staatsbürger (mwd) und erhält jedes deutsche Neugeborene wenige Tage nach Ausstellung der Geburtsurkunde persönlich im ersten an es selbst adressierten amtlichen Schreiben mitgeteilt, verbunden mit der freundlichen Bitte, es gut aufzubewahren.

 

Eingeführt wurde die Steuer-Identifikationsnummer im 2. Hj 2008, rechtzeitig zur Einführung der Abgeltungssteuer 2009 ...

 

 

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