Es würde jedem helfen, wenn bei der Beantragung einer Verlustbescheinigung folgendes dabei stehen würde. Ein Hinweise auf Nullsetzung des Topfes und das die Bescheinigung nur interessant ist, um bei anderen Konten, nicht Consors Bank, steuerliche Ausgleiche zu erzielen. Diese Frage scheint sehr oft im Service angefragt zu werden.
@Elektrodieter, folgende Informationen stehen auf der entsprechenden Seite (Beantragung der Verlustbescheinigung):
Information
Was ist eine Verlustbescheinigung?
Die Verlustbescheinigung ermöglicht Ihnen, nicht ausgeglichene Verluste in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie mehrere Konten führen und die Verluste bei der Consorsbank mit Gewinnen bei einer anderen Bank verrechnen möchten.
Die Verlustbescheinigung kann bis zum 15.12. des laufenden Jahres beantragt werden.
Jeder VerlustverrechnungstopfAktienundAllgemeinkann einzeln beantragt werden.
Durch die Ausstellung der Verlustbescheinigung werden Ihre Verlustverrechnungstöpfe bei der Consorsbank auf Null gestellt.
Wird keine Verlustbescheinigung beantragt, so werden die nicht ausgeglichenen Verluste auf das nächste Kalenderjahr übertragen.
Dort stehen doch genau diese Informationen, oder fehlt da noch etwas??
Es freut mich Ihnen mitteilen zu können, dass Ihr Vorschlag inzwischen umgesetzt wurde. Bei der Bestellung der Verlustbescheinigung ist nun ein entsprechender Hinweis zu finden.
Viele Grüße
CB_Evelin Community-Moderatorin
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