wenn jemand Optionen kauft oder schreibt oder Strukturierte Produkte handelt, wird er aufgrund der MiFID II Regulierung im Posteingang im OA mit Verschlustschwellenreports "zugemüllt". Somit bewirken diese genau das Gegenteil. Ich wäre für eine Art opt-out-Funktionalität, wo ich wählen kann, ob die Reports je nach Asset-Klasse (Fonds/ETF, Aktien, Strukturierte Produkte, Terminkontrakte etc.) im Posteingang angezeigt werden, oder direkt in ein separates Unterpostfach wandern, das ich mit dann ggf. bei Bedarf ansehen kann. So kommt die Bank ihrer Verpflichtung zur Anzeige von Verlusten nach, der Kunde ist aber nicht gezwungen jedes einzelne Dokument anzuklicken um es aus der Eingangsbox zu entfernen.
Alternativ dazu wäre ein Anfang, wenn alle im Consors-Postfach aufschlageden Mails automatisch in das eMailpsotfach des Nutzers weitergeleitet werden könnten. Dort wäre dann ein "Aufräumen" mit eigenen Regeln möglich und das Consors-Postfach würde als Datengrab bestehen bleiben. Auch so wäre die Informationspflicht der Bank erfüllt.
Natürlich wäre der Vorschlag mit den Optionen im Consors-Postfach der bessere Weg...
Ich kann dem auch nur zustimmen. Jeden Tag kommt ein neuer ins Postfach, was bei EUREX-Geschäften auch irgendwo unvermeidlich ist.
Wäre es für den Anfang nicht erstmal möglich überhaupt eine Kategorie "Verlustschwellenreports" anzeigen zu lassen?
Ich denke, dass damit relativ vielen geholfen wäre, die 1-2 Mal im Monat ihr Postfach aufräumen möchten und dass es vom Aufwand her selbst für Consorsbank-Verhältnisse umsetzbar wäre!
Also liebe Moderatoren, ihr habt die Möglichkeit mit relativ wenig Aufwand unser Kundenerlebenis nachhaltig zu steigern! Just go for it. Kann ja nicht alles so schwierig sein 🙂
Wie sieht es denn rechtlich aus? Muss der Kunde den Verlustschwellenreport erhalten oder darf ein Broker auch ein Opt-Out für den Verlustschwellenreportanbieten?
Hallo, kann dem Probem der Zumüllung siehe oben, nur zustimmen, das sehe ich genauso.
Erst Recht, wenn man dann den Inhalt der Verlustschwellenreports ansehe: dort wird bei meinen Positionen manchmal eine Wertveränderung von über 100% minus ausgewiesen. Wie soll das denn gehen? Ich bin Stillhalter, habe eine Kaufoption verkauft, die durch den Aktienbestand gedeckt ist. Genau genommen kann ich hier gar nichts verlieren, die Optionsprämie gehört mir ja schon. Und selbst wenn, wie kann man bitte schön mehr als 100% verlieren, wenn ich auch nicht nachschusspflichtig bin.
Nach meiner Einschätzung ist dieser Verlustschwellenreport falsch programmiert.
[...] Ich bin Stillhalter, habe eine Kaufoption verkauft, die durch den Aktienbestand gedeckt ist. Genau genommen kann ich hier gar nichts verlieren, die Optionsprämie gehört mir ja schon. [...]
Wurde der Call gedeckt oder ungedeckt verkauft? Wurde er gedeckt verkauft, ist die Aktienposition vom Basiswert für den Verkauf gesperrt. Nur in diesem Fall trifft die Aussage zu.
[...] Und selbst wenn, wie kann man bitte schön mehr als 100% verlieren, wenn ich auch nicht nachschusspflichtig bin. [...]
Das stimmt so nicht! An der EUREX besteht eine unbegrenzteNachschusspflicht. Verkauft man z.B. einen ungedeckten Call und der Kurs steigt stark an, können unbegrenzt Verluste auflaufen. Ein Verlust von mehr als -100% hat man, sobald die Prämie zum Glattstellen der Position die eingenommene Prämie übersteigt. Reichen das Marnig bzw. die Deckung nicht mehr aus und man steuern nicht rechtzeitig dagegen, wird die Position automatisch geschlossen und man muss das Konto entsprechend ausgleichen.
@immermalanders: Wie ich schon geschrieben hatte, rede ich von gedeckten Calls! In diesem Falle brauche ich keine Verlustschwellenreports. Leider bildet Consors das nicht ab. Das meinte ich.
Ok, bei einer solchem Position fällt kein Margin an, aber trotzdem kann die Position einen Verlust von mehr als 100% haben. Du gehst davon aus, dass man die Position immer bis zum Laufzeitende hält, in diesem Fall hat man keinen Verlust da die Position ausgeübt wird oder verfällt. Wird die Position vorher geschlossen, kann man einen Verlust von (weit) mehr als 100% haben. Dies könnte der Fall sein, wenn man die Aktie z.B. zu einen Verkauf (wesentlich) höheren Kurs verkaufen könnte oder man die gebundenen Mittel benötigt.
Meiner Meinung nach wird die Position so aufgeführt, damit niemand im Nachgang mit der Aussage: "Ich wusste nicht, dass bei einem (vorzeitigen) Glattstellen der Position ein su hoher Verlust entsteht." klagen kann.
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