mein Vorschlag wäre, den Login per FaceID auch dann zuzulassen, wenn mehr als ein Benutzer verwaltet wird. In meinem Beispiel verwalte ich, neben den eigenen, auch die Finanzen meiner Freundin. Da ich ihren PIN natürlich kenne, wäre die Vereinfachung per FaceID (oder anderen biometrischen Merkmalen) kein Mangel an Sicherheit.
Um das Konto Ihrer Partnerin rechtlich verwalten zu können, ist es wichtig, dass Sie von ihr als Bevollmächtigter hinterlegt wurden. Sodann sollten Sie eigene Zugangsdaten erhalten. Ein Zugang mittels PIN Ihrer Partnerin ist nicht zu lässig. Die PIN (Personal Identification Number) ist einepersönlicheGeheimnummer und sollte niemals an Dritte weitergegeben werden.
Sobald Sie eigene Zugangsdaten haben, können Sie dort jederzeit Ihre biometrischen Daten als Zugang hinterlegen.
Von daher muss ich Ihre Idee heute leider final ablehnen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Viele Grüße
CB_Evelin Community-Moderatorin
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