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Informationsgehalt auf den Abrechnungen

Guten Abend,

 

ich fände es eine gute Sache, wenn auf allen Abrechnungen (Verkäufe, Dividendenzahlungen, Wertlosausbuchungen usw.) auf der letzten Seite die Details zu den Verrechnungstöpfen etwas ausführlicher und vor allem vereinheitlicht wären. Den Sparerpauschbetrag und den Verrechnungstopf Quellensteuer findet man, so glaube ich, bereits auf allen Abrechnungen wieder. Lediglich bei den Verrechnungstöpfen Allgemein und Aktien wird unterschieden, welcher zutreffend ist - dieser wird dann alleine dargestellt. Ich fände es zu Recherchezwecken einfacher, wenn auch diese beiden Verrechnungstöpfe immer dargestellt würden. So hätte man bei den Abrechnungen jederzeit den vollen Überblick!

 

Aber man soll ja nicht ausschließlich Kritik üben, deshalb möchte ich positiv hervorheben, dass mittlerweile die Summen vor und nach dem Geschäft dargestellt werden. Das gefällt mir sehr gut und ist zudem übersichtlich.

 

Viele Grüße

3 Kommentare

Autorität

 ... So hätte man bei den Abrechnungen jederzeit den vollen Überblick! ...

@Buntili :

Den vollen aktuellen Überblick hast Du jederzeit online und verrechnungstopfweise unter >Steuer >Verlustverrechnung.

Dito den Sparerpauschbetrag unter >Steuer >Freistellung.

 

Wenn Dir darüber hinaus noch nach Recherche ist: Warte auf die "nachträglichen Verlustverrechnungen" im Online Archiv.


Regelmäßiger Autor

Hallo @stocksour,

 

mir ist natürlich klar, wo die Verrechnungstöpfe auf der Website zu finden sind. Allerdings gibt es zum Beispiel durchaus unter anderem steuerliche Angelegenheiten, bei denen es wichtig wäre, den Stand aller Verrechnungstöpfe an einem bestimmten Tag zu wissen bzw. benennen zu können. Wenn ich dann rückwirkend betrachtet vor diesem bestimmten Tag ein paar Wochen vorher nur Aktien verkauft habe, suche ich ziemlich lange um den Stand des Verrechnungstopfes Allgemein an diesem bestimmten Tag benennen zu können, da durch die getätigten Aktienverkäufe immer nur der Verrechnungstopf Aktien dargestellt wird.

 

Alles in allem ist diese Recherchearbeit selbstverständlich machbar, aber andere Banken bieten diesen Informatiosngehalt eben an und das finde ich persönlich sehr positiv.

 

Viele Grüße


Autorität

@Buntili 

Auf den Abrechnungen von Aktien-Verkäufen sind immer beide Verlustverrechnungstöpfe aufgeführt, da bei einem leeren Aktien Verlustverrechnungstopf die Gewinne mit den Verlusten im Allgemeinen Verlustverrechnungstop verrechnet werden. Hat man später innerhalb des Kalenderjahres Aktienverluste, erfolgt eine entsprechende Rückbuchung der "geliehenen" Verluste.