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Die Orderabrechnungen müssen ausführlich und exakt nachvollziehbar sein.

Ich habe am gestrigen Tag Verkäufe mit GUV getätigt. Bei der Übertragung von der DAB Bank war zudem ein steuerlich wirksamer Gewinn (abgeführte Steuer) vorhanden. Diesbezüglich kann ich aktuell  anhand der Abrechnungen nicht erkennen, wie sich die abgeführten Steuern wieder positiv für mich beim 1. Verlustverkauf niedergeschlagen haben. Zudem vermag ich bei der Abrechnung der Verkaufsaufträge überhaupt nicht erkennen, mit welchem Gewinn oder mit welchem Verlust die einzelne Transaktion getätigt wurde. Das kann so nicht in Ordnung sein. Die Orderabrechnungen müssen ausführlich und exakt nachvollziehbar sein. Was bei der DAB zu 100% der Fall war. Hier besteht dringend Handlungsbedarf. Denn nur die Endsummen im Verlusttopf aufzuzeigen ist sehr schwach und nicht transparent.

 

Kommentare

Autorität

Auf den Orderabrechnungen stehen die steuerlichen Informationen auf der zweiten Seite (Eine Außnahme sind Wertpapier Käufe bzw. an der EUREX ein Kauf Open). Es steht dort sogar, wie der G/V ermittelt wurde und in welchen Topf er eingestellt wird. Auch die Salden nach dem Geschäft werden aufgeführt.

Keine Ahnung, wie sich die Verlustverrechnungstöpfe nach einem komplettem Übertrag verhalten...


Regelmäßiger Autor

 Auf der 1. Seite ist Platz ohne Ende und auch noch ein Hinweis zur Steuerbescheinigung, da muss man echt erst drauf kommen, dass es eine 2. Seite gibt. Danke für die Information 2. Seite.

 

 


Moderator
Status geändert in: Zur Diskussion
 

Autorität

Die Steuerlichen Daten auf der zweiten Seite aufzuführen hat den Vorteil, dass das Finanzamt (sollte es denn die _Unterlagen anfordern) nur die steuerlichen Daten zu sehen bekommt. Ist alles auf einer Seite würde, meiner Meinung nach, das FA zu viele Daten sehen. Was ich gehandelt habe geht die nichts an, da kommt es vielleicht nur auf komische Idee einen Verlust nicht anzuerkennen...


Regelmäßiger Autor

Das könnte man als guten Grund akzeptieren, wenn man dem Finanzamt die Orderabrechnungen vorlegen müsste. Das Finanzamt bekommt von mir nur die Steuerbescheingungen, aber nicht die einzelnen Abrechnungen.


Autorität

Normalerweise woll die das nicht sehen. Es gibt aber auch die Möglichkeit, dass das FA die Unterlagen prüfen will, warum auch immer.

War bei mir bisher noch nicht der Fall, aber lieber habe ich dann alles zum Ausdrucken und muss keine Daten schwärzen, was dort bestimmt nicht gut ankommt.


Moderator
Status geändert in: Keine Umsetzung

Hallo @Safe,

vielen Dank für Ihre Idee!!

Leider können wir Ihnen keine positive Rückmeldung geben. Eine Umsetzung ist gegenwärtig nicht in Planung.

 

Auch wenn wir diesen Vorschlag leider nicht umsetzen können freuen wir uns über weitere Ideen.

 

Viele Grüße aus Nürnberg,

Christina

Community Moderator