@Tradix, die BNP, also nicht Consors, hält 19,62% der TRADEGATE AG Wertpapierhandelsbank und nicht von der Tradegate Exchange GmbH, die den Handelsplatz "Tradegate Exchange" trägt. Der Handelsplatz gehört zu 75,01% der Deutschen Börse.
Laut den "Bedingungen für Geschäfte" von Tradegate werden Orders, um möglichst Teilausführungen zu vermeiden, (teilweise) mit dem Zusatz "AON" versehen. Das kann auch schon mal zu einer verzögerten Ausführung von Orders führen, obwohl eine entsprechendes Volumen im Bid bzw. Ask steht. Auch ist bei der Aufgabe von Limit-Orders zu beachten, dass bei Tradegate der Ask-Kuse der Stop-Trigger für eine Verkaufs-Order und der Bid-Kurs der Stop-Trigger für Kauf-Orders ist.
Meiner Meinung nach, könnte man eine AON-Order eventuell über die neue Trading-API von Consors selber bauen. Aber nur auf Xetra wo man die entsprechenden Orderzusätze (FOC/IOC) hinzufügen kann. An allen anderen Handelsplätzen ist das sicherlich auch machbar, aber Teilausführungen kann man dort nicht ganz verhindern, da man keinen Einblick in das Orderbuch hat.
AON wäre zumindest bei US-Börsen problemlos möglich - aber ich vermute, Consors verdient nicht nur gerne an den Gebühren mehrfach, sondern über die Muttergesellschaft an den Spreads bei tradegate zusätzlich. Bestandskunden sind halt nix wert 😞
Off-Topic: Wieso wird der Spread nicht bei den Orderkosten aufgeführt?
[...] Consors verdient nicht nur gerne an den Gebühren mehrfach, sondern über die Muttergesellschaft an den Spreads bei tradegate zusätzlich [...]
Bitte mal nachlesen, wem der Handelsplatz Tradegate gehört.
In Wikipedia steht:
[...] Betreiber der Börse ist die Tradegate Exchange GmbH, die zu 75 % (plus 1 Anteil) der Deutschen Börse AG (Frankfurt) gehört. Die übrigen Anteile der GmbH werden von der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank gehalten. [...]
Richtig ist, dass die BNP ca. 20% der Tradegate AG Wertpapierhandelsbank hält.
Meiner Meinung nach, verhindert der Zusatz AON nicht unbedingt Teilausführungen. Wenn ich den Zusatz richtig verstanden habe, sagt dieser aus, dass die Order nur ausgeführt werden soll, wenn auf der Gegenseite genug Stücke zur Verfügung stehen. Dort steht nicht, dass diese Stücke aus einer Order stammen müssen und somit wären auch dort Teilausführungen bzw. eine Nichtausführung möglich. Will man z.B. 500 Stück eines Wertpapiers haben und auf der Gegenseite stehen 1.000 Stück zur Verfügung, könnte es durchaus sein, dass die 500 Stück mit 5 Teilausführungen gekauft werden können, da 10 Orders á 100 Stück auf der Gegenseite stehen. Würde es keine Teilausführungen geben, würde die Order nur ausgeführt, wenn es eine Order mit der gleichen Stückzahl auf der Gegenseite gibt. Andernfalls gäbe es wieder Teilausführung und zwar auf der Gegenseite.
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