Dividenden gehören zu den Kapitalerträgen, die direkt versteuert werden.
Grundsätzlich zahlen Sie Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag + ggf. Kirchensteuer auf Ihre Dividendenerträge. Die Steuer wird aber nur dann abgezogen, wenn Ihr Freistellungsauftrag und Ihre Verlustverrechnungstöpfe„Allgemein“ und „Quellensteuer“ bereits ausgeschöpft sind.