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unterbinden von papierüberweisung

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
Aufsteiger
  • Community Junior
Beiträge: 1
Registriert: 09.02.2017

nachdem ich in den letzten tagen einen tv-beitrag zur missbräuchlichen nutzung der papierüberweisungen gesehen habe, möchte ich für mein konto die möglichkeit der papierüberweisungen komplett unterbinden. dies geht bisher aber nicht und ich würde mir wünschen, dass diese möglichkeit geschaffen wird.

 

hier der beitrag:

» http://rtlnext.rtl.de/cms/krasse-sicherheitsluecke-betrueger-koennen-mit-iban-einfach-konto-leer-rae...

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
Moderator
Beiträge: 304
Registriert: 29.06.2016

Hallo @achteins,

vielen Dank für Ihren Beitrag und willkommen in unserer Community.

In der Tat ist eine Sperrung von papierhaften Überweisungen momentan systemseitig nicht umsetzbar.

Seien Sie allerdings versichert, dass jeder papierhafte Überweisungsauftrag in unserem Haus, anhand der uns vorliegenden Unterschrift auf der von Ihnen durchgeführten Legitimation bei Kontoeröffnung, überprüft wird. Zudem fordern wir bei Aufträgen, die nicht im Original vorliegen, häufig noch eine weitere telefonische Legitimation ein.

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, Ihren Vorschlag in unseren Ideen-Bereich einzustellen. 

Vielen Dank und viele Grüße

CB_Mine
Community-Moderatorin

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
Regelmäßiger Autor
Beiträge: 87
Registriert: 30.09.2014

Wäre solch ein Betrugsfall über die Consorsbank abgesichert?

 

 

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
Moderator
Beiträge: 66
Registriert: 04.07.2016

Hallo @Tobiego,

 

vielen Dank für Ihre Rückfrage zur Absicherung derartiger Fälle.

 

Wir haben diese an die zuständigen Kollegen weitergegeben und melden uns an dieser Stelle zurück, sobald uns eine Antwort vorliegt.

 

Viele Grüße.

CB_Heike

Community-Moderatorin

 

 


Moderator
Beiträge: 66
Registriert: 04.07.2016

Hallo @achteins, hallo @Tobiego,

 

wir melden uns schon nach kürzester Zeit mit guten Nachrichten von den zuständigen Kollegen zurück.

 

Die Consorsbank sichert Ihre Kunden in diesen Fällen selbstverständlich ab und zwar direkt über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, konkret Teil VI "Bedingungen für den Überweisungsverkehr".

 

In Absatz 1.3 ist zunächst geregelt, dass die Auftragserteilung auch schriftlich und mit Unterschrift autorisiert werden kann. Daher ist eine grundsätzlich Sperre schriftlich eingereichter Überweisungsaufträge nicht möglich.

 

Absatz 1.9 regelt die Pflichten des Kunden, eine nicht vom Ihm autorisierte Überweisung unverzüglich nachdem die Buchung aufgefallen ist, bei uns zu melden.

 

Letztlich gibt Ihnen Absatz 2.3 die gewünschte Absicherung. Hier ist geregelt, dass dem Konto belastete Zahlungsaufträge wieder von der Bank erstattet werden müssen, wenn der Auftrag nicht vom Kunden autorisiert wurde. Dies wäre z.B. bei einem schriftlichen Auftrag mit gefälschter Unterschrift der Fall.

 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg mit Ihren Bankgeschäften.

 

CB_Heike

Community-Moderatorin

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