Wer vorsätzich an verbotenem Glücksspiel teilnimmt, sollte zusätzlich zum Verlust eine Strafe in doppelter Höhe des Verlustes bekommen.
Geld zurück von der Kreditkarte sollte es nur geben, wenn der Kunde zugibt, dass er zu doof war und das nicht gewußt hat und demzufolge natürlich selbstverständlich einen eventuellen Gewinn ebenfalls zurück bezahlt hätte
Früher galt mal: Spielschulden sind Ehrenschulden.