Hallo @London,
vielen Dank für Ihre Rückfrage!
Ihr Bekannter muss bei der Kontoeröffnung seinen Hauptwohnsitz als Adresse hinterlegen. In seinem Fall wäre dies dann die Anschrift in England. Eine Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache ist Voraussetzung für eine Kontoverbindung, da alle Dokumente zur Kontoeröffnung und -führung ausschließlich in Deutsch zur Verfügung gestellt werden.
Als Versandadresse kann natürlich jederzeit eine Adresse in Deutschland hinzugefügt werden. Wenn eine Versandadresse angegeben wurde, werden die Eröffnungsunterlagen und alle weiteren Dokumente an diese Adresse versandt.
Sofern andere Personen zugriffsberechtigt bzw. für den Postversand empfangsberechtigt sein sollen, muss eine entsprechende Vollmacht hinterlegt werden.
Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr persönliches Kundenbetreuungsteam gerne zur Verfügung!
Viele Grüße aus Nürnberg!
Diana
Community Moderator