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Shoppen mit Giro Card und Visa Card

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Aufsteiger
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Bei Zahlungen mit beiden Karten wird eine Pin verlangt. Kann ich das auf Unterschrift umstellen?

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
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Hallo @Perrin,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zu dem Thema der verschiedenen Verifizierungsmöglichkeiten. Dies kann für mehrere Mitlglieder interessant sein. 

Es ist so, dass die Art der Verifizierung abhängig vom Händler ist bei dem Sie bezahlen. In der Regel wird bei der Zahlung mit einer Girokarte immer eine PIN verlangt. Ausnahme ist, wenn der Händler auf das elektronische Lastschriftverfahren setzt, weil dann wird eine Unterschrift verlangt wird.

Kleine Anmerkung: Das Verfahren per PIN ist sicherer, da eine vierstellige Nummer schwerer auszuspähen ist, als eine Unterschrift zu fälschen.

Mit besten Grüßen
CB_Andy
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Hallo @CB_Andy,

Bei Kreditkarten legt aber der Issuer fest ob PIN oder Unterschrift gefordert wird. Es gibt durchaus noch einige sign first cards.

Dass PIN first sicherer ist kann man meines Erachtens aus Kundensicht nicht behaupten. Es mag vielleicht einfacher sein eine Unterschrift zu fälschen als an eine PIN zu gelangen, aber bei sign first haftet im Betrugsfall i.d.R immer die Bank, bei PIN first i.d.R. der Kunde, da er zur Geheimhaltung verpflichtet ist. In erster Linie ist das also sicherer für die Bank. Oder sehe ich das falsch?

Freundlich grüßt Sie

Herr_von_Bpunkt
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Hallo @Herr_von_Bpunkt,

ich habe mich nochmals bezüglich der Verifizierungsmöglichkeiten bei der zuständigen Fachabteilung informiert.

Bei der Girocard gibt es keine Möglichkeit zu wählen, da alle Karten mit PIN first ausgestattet sind. Sobald ein Terminal das erkennt, verlangt es die PIN zuerst. Auch hier kann es eben Ausnahmen geben, bei denen die Terminals durch Zufallsprinzip die Art Verifizierung wählen. In keinem Fall hat man als Kunde oder auch als Kassierer Einfluss darauf.

Bei einer nicht autorisierten Transaktion haftet in der Regel die Bank. 
Es gibt allerdings Ausnahmen:
Für die Girocard sind sie in den AGBs auf Seite 49 unter dem Punkt 15 "Haftung des Kontoinhabers für nicht autorisierte Kartenverfügungen", aufgeführt. Die Ausnahmen für die VISA Card sind auf Seite 53 unter dem Punkt 12.6 "Haftungs- und Einwendungsausschluss" nachzulesen.

Mit besten Grüßen
CB_Andy
Community Moderator

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Hallo @CB_Andy,

 

danke für die Rückmeldung.

 

Sie beziehen sich jetzt auf welches Debitkartenverfahren? Die CB Girocard beherrscht ja derer drei: electronic cash, ELV und V Pay. Pin first gilt hier nur für electronic cash und V Pay. Bei ELV wird immer per Unterschrift verifiziert. Das Verfahren kann dabei sehr wohl selbst oder durch kundiges Personal gewählt werden - jedes mir bekannte Terminal hat dafür eine Anwendungsauswahl.

 

Zur Haftung bei nicht autorosierten Kartenverfügungen mit PIN: Ich gehe davon aus, dass wenn die PIN nun doch in irgendeiner Form ausgespäht wird, der Kunde dies aber nicht beweisen kann, die Bank ihm automatisch grobe Fahrlässigkeit (AGB Seite 53 13.1 (1)) unterstellt und somit nicht die Haftung übernehmen wird. Der Anscheinsbeweis wird vom Kunden hier nur schwer entkräftet werden können. Siehe auch OLG Karlsruhe, 06.05.2008 - 17 U 170/07. Eine nicht autorisierte Kartenverfügung mittels gefälschter Unterschrift ist für den Kunden hingegen sehr leicht zu beweisen.

 

Freundlich grüßt Sie

 

Herr_von_Bpunkt

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Hallo @Herr_von_Bpunkt,

ich habe für Sie bezüglich der Verifikationsmöglichkeiten nochmals Rücksprache mit der zuständigen Abteilung gehalten.
 

Es ist nun so, dass der Händler sich entscheidet, welches Verfahren er für sich nutzen möchte. Eine Wahlmöglichkeit des Kunden bzw. Kartenbesitzer besteht grundsätzlich nicht. Da unsere Karten mit, wie Sie bereits richtig festgestellt haben, mit allen drei Funktionen ausgestattet ist, ist man bei der Kartenzahlung flexibler.

Zu dem letzten Absatz Ihres Beitrages kann ich nichts weiterführendes kommentieren, da dies in dieser Tiefe am besten mit der zuständigen Fachabteilung geklärt werden sollte.

Sollten Sie diesbezüglich weiterführende Fragen oder Klärungsbedarf haben, so verweise ich Sie gern an unseren Support.

Mit besten Grüßen 

CB_Andy
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Hallo @CB_Andy,

 

danke für die Mühe, aber das stimmt so nicht ganz. In der Praxis gibt zwar der Händler meist das Verfahren vor, aber auch der Kunde kann das Verfahren via Anwendungsauswahl selbst bestimmen.

 

Beispiele:

 

H5000 Terminal: Anwendugnsauswahl mit Taste Touchscreen unten rechts

Ingenico Terminals: Taste oben links unter dem Display

Verifone VX oder BIA Desk: die gelbe CORR-Taste

Atos Yomani: Taste oben in der Mitte unter dem Display

 

Legen Sie mich nicht darauf fest, aber ich meine die freie Anwendungsauswahl ist sogar in der PSD geregelt.

 

Freundlich grüßt Sie

 

Herr_von_Bpunkt

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Nachtrag: Das Recht auf die freie Wahl des Zahlverfahrens ergibt sich aus der EU Verordnung 2015/751, Artikel 8.6.

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